# AVGS-Abrechnung: Frist, Stunden und Regeln (https://azav-doku.de/avgs-abrechnung)

Geprüft am 07.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Mit Fristrechner: https://azav-doku.de/avgs-abrechnung

## Kernregeln
- Ausschlussfrist 6 Monate; Beginn mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Maßnahme endete (§ 326 Abs. 1 SGB III). Beispiel: Ende 15.10.2026 → Frist bis 30.04.2027.
- Abrechnung bei der Agentur für Arbeit, Operativer Service, Team AMDL (FW MAT V.45.13 Abs. 3).
- Nur mit der Person durchgeführte Maßnahmestunden; Vor- und Nacharbeit nicht gesondert abrechenbar; Fehlzeiten mindern nicht; nach vorzeitiger Beendigung keine Kosten (V.45.13 Abs. 2).
- Kostensatzerhöhung nur für neue Eintritte (V.45.13 Abs. 2).
- Zahlung direkt an den Träger (§ 83 Abs. 2 SGB III); kein Factoring, keine Rechnungen Dritter; sofort fällig, keine Verzugszinsen (V.45.13).
- Qualitätsprüfung anlassbezogen/risikoorientiert durch die Agenturen, stichprobenartig durch den Prüfdienst AMDL (V.45.16).
- Maßnahmestunde = 45 Minuten für Maßnahmezulassungen ab 01.07.2025, unabhängig von Präsenz/online (BA-Umsetzungshinweis 1/2026); maßgeblich ist die Zulassung.
- Gutschein vom Jobcenter: Abrechnung mit dem Jobcenter (FW MAT SGB II, Stand 02.06.2026, 4.1.1.1). Die Weisungen nennen die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB (3.4.3.3); ob daneben § 326 SGB III über § 16 Abs. 2 SGB II gilt, regeln sie nicht ausdrücklich – vorsichtshalber innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Endmonats abrechnen.

## Rechenbeispiel (Beispielwerte)
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Durchgeführte Sitzungen | 30 |
| Dauer insgesamt (30 × 90 Minuten) | 2.700 Minuten |
| Maßnahmestunden (2.700 ÷ 45) | 60 |
| Kostensatz (Beispiel: B-DKS 2026, Nr. 1 Einzel) | 61,51 € |
| Rechnungsbetrag (60 × 61,51 €) | 3.690,60 € |

## Was in die Abrechnung gehört
§ 326 SGB III verlangt die Unterlagen für eine abschließende Entscheidung über den Umfang der Leistung; eine feste Liste nennen die Weisungen nicht. Aus FW MAT V.45.13 folgt:
- Rechnung des Trägers selbst (Zahlung nur an den Träger, keine Rechnungen Dritter; Abs. 1).
- Nachweis der durchgeführten Stunden (Datum, Dauer, Bestätigung je Sitzung; Abs. 2).
- Zuordnung: Name, Gutscheinnummer, Maßnahmenummer (Abs. 2: neuer Maßnahmedatensatz bei geändertem Kostensatz).
- Leistungszeitraum, bei Abbruch das Datum der Beendigung.

## Vorzeitige Beendigung
Ab der Beendigung keine Kosten mehr (V.45.13 Abs. 2); die bis dahin durchgeführten Stunden bleiben abrechenbar. Vor der Zahlung prüft die Agentur besonders bei vorzeitiger Beendigung, ob die Rechnung der Leistung entspricht (Abs. 3). Beendigung unverzüglich melden (V.45.07): https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs

## Häufige Fragen

**Bis wann muss ich eine AVGS-Maßnahme abrechnen?**
Innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten. Sie beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Maßnahme beendet worden ist (§ 326 Abs. 1 SGB III). Endet die Teilnahme am 15.10.2026, läuft die Frist bis 30.04.2027.

**Wie viele Minuten hat eine Maßnahmestunde?**
Für Maßnahmezulassungen ab 01.07.2025 einheitlich 45 Minuten – in Präsenz, digital oder kombiniert (Umsetzungshinweis 1/2026 der BA nach den Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III). 30 Sitzungen à 90 Minuten sind also 60 Maßnahmestunden. Maßgeblich ist, was in Ihrer Maßnahmezulassung steht.

**Welche Stunden kann ich abrechnen?**
Grundsätzlich nur Maßnahmestunden, die mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer durchgeführt wurden. Vor- und Nacharbeiten können nicht gesondert abgerechnet werden (V.45.13 Abs. 2 FW MAT).

**Wohin geht die Abrechnung?**
An die Agentur für Arbeit, Operativer Service (OS), Team AMDL (V.45.13 Abs. 3). Die Zahlung geht direkt an den Maßnahmeträger; Rechnungen Dritter und die Abtretung an Factoring-Unternehmen sind ausgeschlossen (V.45.13 Abs. 1).

**Gilt ein neuer, höherer Kostensatz auch für laufende Teilnehmende?**
Nein. Eine von der fachkundigen Stelle genehmigte Erhöhung des Kostensatzes gilt nur für neue Eintritte in die Maßnahme (V.45.13 Abs. 2).

## Quellen

- § 326 SGB III – Ausschlussfrist für Gesamtabrechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__326.html
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034670.pdf
- BA: Umsetzungshinweis 1/2026 – Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde (gültig ab 15.01.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/umsetzungshinweis-01-2026_ba055638.pdf
- BA: Fachliche Weisungen MAT nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Stand 02.06.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16-mat_ba035035.pdf
- BA-Formular „Mitteilung zur Vorlage beim Operativen Service, AMDL“ (09/2022): https://www.arbeitsagentur.de/datei/mitteilung-vorlage-os_ba041735.pdf
