# AZAV-zertifiziertes Coaching zur Selbstständigkeit (AVGS-Gründercoaching) (https://azav-doku.de/avgs-gruendercoaching)

Geprüft am 27.10.2026 von Steffen Knödler. Keine Rechtsberatung.

Gründercoaching mit AVGS ist eine Maßnahme zur „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III. Arbeitslose und Arbeitsuchende können dafür von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten; mit Bewilligungsbescheid entstehen ihnen für die Maßnahme keine Kosten. Durchführen dürfen es nur Träger, deren Maßnahme nach der AZAV zugelassen ist. Teil 1 für Gründende, Teil 2 für Coaches und Träger.

## Kurz beantwortet

- **Was es ist:** Ein Coaching zur „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III), bezahlt mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). „AZAV-zertifiziert“ heißt: Träger und Maßnahme sind von einer fachkundigen Stelle nach der AZAV zugelassen (§§ 178, 179 SGB III).
- **Wer es bekommen kann:** Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende über die Agentur für Arbeit (§ 45 Abs. 1 SGB III), erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung über das Jobcenter (§ 16 Abs. 1 SGB II). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; die Agentur bzw. das Jobcenter entscheidet nach Ermessen.
- **Kosten für Sie:** Für die Maßnahme keine, wenn die Vermittlungsfachkraft vorab schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden (BA, AVGS).
- **Träger finden:** Im BA-Portal „Coaching & Aktivierung“. Dort veröffentlichen nur Anbieter mit Trägerzulassung für § 45 SGB III, jedes Angebot gehört zu einer Maßnahmezulassung (KURSNET-Eingabehilfe AVGS). Einen bestimmten Träger empfiehlt die Agentur nicht (FW MAT 45.12 Abs. 2).
- **Dauer:** Keine feste Stundenzahl. Ziel, Inhalt und Dauer stehen auf dem Gutschein (FW MAT 45.12 Abs. 6); eine Maßnahmestunde dauert 45 Minuten (Umsetzungshinweis 1/2026).
- **Gründungszuschuss:** Eigene Leistung nach § 93 SGB III, mit Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit; beim Jobcenter kommt das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II in Betracht.
- **Für Coaches und Träger:** AZAV-Trägerzulassung für Fachbereich 1 und Maßnahmezulassung für Ziel Nr. 4. B-DKS ab 01.07.2026: 88,11 € je Maßnahmestunde einzeln, 15,46 € je Teilnehmer in der Gruppe.

**Teil 1 – Für Gründerinnen und Gründer**

## Gründercoaching mit AVGS: so kommen Sie hinein
- § 45 Abs. 4 SGB III: Gutschein bescheinigt die Förderfähigkeit und legt Ziel und Inhalt fest; Sie wählen selbst einen zugelassenen Träger mit passender Maßnahme. Jobcenter: über § 16 Abs. 1 SGB II. Kann-Leistung, kein Rechtsanspruch (BA, AVGS).

1. **Beratungsgespräch:** Sprechen Sie Ihr Gründungsvorhaben bei Ihrer Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter an. Ob ein Gutschein mit dem Ziel Selbständigkeit infrage kommt, ergibt sich aus der Potenzialanalyse (FW MAT 45.06); die Entscheidung trifft die Agentur bzw. das Jobcenter.
2. **Gutschein:** Er nennt Maßnahmeziel, Inhalt und Dauer, getrennt nach Einzel- und Gruppenanteilen, und ist befristet (FW MAT 45.12 Abs. 3 und 6); er kann auch regional beschränkt sein (§ 45 Abs. 4 SGB III).
3. **Träger wählen:** Angebot im Portal „Coaching & Aktivierung“ suchen und den Träger kontaktieren. Er prüft die Vorgaben Ihres Gutscheins und bestätigt Ihnen den Platz (BA, AVGS).
4. **Bewilligung:** Die Vermittlungsfachkraft prüft, ob die Maßnahme zu Ihren Zielen und zum Gutschein passt, und bewilligt die Teilnahme per Bescheid; der Träger legt den Gutschein vor Beginn vor (§ 45 Abs. 4 SGB III). Erst danach beginnt das Coaching (FW MAT V.45.03).
5. **Coaching:** Der Träger dokumentiert jede Sitzung, meldet Fehltage und schickt der Agentur nach dem Ende einen Bericht, den Ihre Vermittlungsfachkraft mit Ihnen bespricht (FW MAT V.45.07, V.45.09).

## Was das Coaching Sie kostet
Für die Maßnahme nichts, sobald die Vermittlungsfachkraft vorab schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid; BA, AVGS). Der Träger rechnet die durchgeführten Maßnahmestunden mit Agentur bzw. Jobcenter ab (FW MAT V.45.13). Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden; angemessene Teilnahmekosten, soweit für die Eingliederung notwendig (§ 45 Abs. 1 SGB III).

## AZAV-zertifizierten Gründercoach finden und prüfen
- Portal „Coaching & Aktivierung“ der BA: https://web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung/home – eintragen können sich nur Anbieter mit Trägerzulassung für Maßnahmen nach § 45 SGB III; jedes Angebot gehört zu einer Maßnahmezulassung mit Zertifikatsnummer und Gültigkeit (KURSNET-Eingabehilfe AVGS, 17.04.2025).
- Die Vermittlungsfachkraft empfiehlt keinen bestimmten Träger (FW MAT 45.12 Abs. 2). Nur auf offizielle Angaben verlassen: Portal, Zertifikat, Gutschein, Bescheid.
- **Ziel:** Die Maßnahme ist für die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit (Nr. 4) zugelassen – so wie es auf Ihrem Gutschein steht.
- **Form:** Ein Gutschein für eine Gruppenmaßnahme darf nicht in eine Einzelmaßnahme eingelöst werden (FW MAT 45.12 Abs. 6).
- **Zeitraum:** Der Beginn liegt im Zulassungszeitraum der Maßnahme (FW MAT V.45.03 Abs. 4) und in der Gültigkeit Ihres Gutscheins.
- **Zertifikate:** Lassen Sie sich Träger- und Maßnahmezertifikat zeigen. Die KURSNET-Redaktion kann die Angaben zur Zertifizierung nach eigener Aussage nur bedingt prüfen (KURSNET-Eingabehilfe AVGS).
- **Bescheid:** Starten Sie erst mit dem Bewilligungsbescheid. Die Kostenfreiheit knüpft die BA an diese vorherige schriftliche Zustimmung (BA, AVGS).

## Was im Gründercoaching erarbeitet wird (in den Quellen genannt)
| Baustein | Fundstelle |
|---|---|
| Gründungsberatung und Unterstützung beim konkreten Gründungsvorhaben | Prüfdienst AMDL, Prüfschwerpunkte 2026 (zusätzlich bei Nr. 4) |
| Evaluation der Unternehmenspersönlichkeit | Prüfdienst AMDL, Prüfschwerpunkte 2026 (zusätzlich bei Nr. 4) |
| Businessplan (Beschreibung des Gründungsvorhabens) | FW Gründungszuschuss 93.46 Abs. 2; Vordruck GZ 03 |
| Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan | FW Gründungszuschuss 93.46 Abs. 2; Vordruck GZ 04 Feld 4 |
| Umsatz- und Rentabilitätsvorschau | FW Gründungszuschuss 93.46 Abs. 2; Vordruck GZ 04 Feld 4 |
| Fachliche, kaufmännische und unternehmerische Voraussetzungen; Zulassungsvoraussetzungen wie Konzession oder Handwerksrolle | Vordruck GZ 04 Felder 8–10; FW Gründungszuschuss 93.51 |
| Konkurrenzfähigkeit, realistische Umsätze, Kapitalbedarf, ausreichende Lebensgrundlage | Vordruck GZ 04 Felder 11–15 |
| ggf. fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsnachweis) | Prüfdienst AMDL, Prüfschwerpunkte 2026 (zusätzlich bei Nr. 4) |

## Dauer und Umfang
- Keine feste Stundenzahl; Dauer entspricht Zweck und Inhalt (§ 45 Abs. 2 SGB III). Gutschein befristet, mit Ziel, Inhalt und Dauer, getrennt nach Einzel/Gruppe (FW MAT 45.12 Abs. 3 und 6). Maßnahmestunde = 45 Minuten (Umsetzungshinweis 1/2026).
- Mindestens zwei Tage pro Woche, auch online (45.12 Abs. 6); berufliche Kenntnisvermittlung max. acht Wochen bzw. 320 Maßnahmestunden (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III, 45.08).

## Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Tragfähigkeit
- Gründungszuschuss (§ 93 SGB III, Ermessen): hauptberufliche Selbständigkeit beendet die Arbeitslosigkeit; bei Aufnahme noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld; Kenntnisse darlegen; Tragfähigkeit nachweisen. § 94: sechs Monate Arbeitslosengeld + 300 €, danach ggf. neun Monate 300 €. Antrag vor Aufnahme der Selbständigkeit (BA, Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung); vorbereitende Tätigkeiten mit Außenwirkung können als Beginn zählen (FW Gründungszuschuss 93.34).
- Tragfähigkeit: Stellungnahme einer fachkundigen Stelle, z. B. IHK, HWK, berufsständische Kammer, Fachverband, Kreditinstitut (§ 93 Abs. 2 Satz 2 SGB III), auch steuer-/unternehmensberatende Berufe mit Schwerpunkt Existenzgründung; Wahl und Kosten bei der gründenden Person (FW Gründungszuschuss 93.46, 93.49, 93.50). Vordruck GZ 04: Businessplan, Lebenslauf, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung kann die Eignung belegen (93.52).
- Jobcenter: Einstiegsgeld (§ 16b SGB II); Tragfähigkeit vor Leistungen an Selbständige durch fachkundige Stelle (§ 16c Abs. 3 SGB II).
- Zeitplan: Hauptberufliche Selbständigkeit während eines Agentur-Gutscheins → Bewilligung wird aufgehoben, keine Maßnahmekosten mehr (FW MAT V.45.07, V.45.13 Abs. 2). Termine vor den Gründungstermin legen.

**Teil 2 – Für Coaches und Träger**

## Gründercoaching anbieten: AZAV-Zulassung für Nr. 4
- Keine persönliche AZAV-Zertifizierung für Coaches. Trägerzulassung Fachbereich 1 (§ 178 SGB III, § 5 Abs. 1 AZAV) und Maßnahmezulassung (§ 179 SGB III) mit Zuordnung zu Ziel Nr. 4 (Beirat, Ordnungsnummer 9). Ablauf: https://azav-doku.de/azav-zertifizierung; ohne eigene Zulassung: https://azav-doku.de/avgs-coach-werden
- Konzept nach den Empfehlungen des Beirats:
  - Maßnahmekonzeption mit konkreter Zielsetzung nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, Zielgruppe, Inhalten und Materialien
  - methodisch-didaktische Umsetzung
  - Organisation: Qualifikation des Personals in Bezug auf Maßnahmeziel und -inhalt, Vertretung, Teilnahmekontrolle
  - individuelle begleitende Unterstützung der Teilnehmenden
  - Erfolgskontrolle und angestrebter bzw. bisheriger Maßnahmeerfolg
  - Prüfung, ob die Person zur Zielgruppe gehört und das Ziel erreichen kann
  - Zweckmäßigkeit mit Blick auf Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes
  - räumliche, personelle und technische Ausstattung; Kalkulation unter Beachtung der B-DKS
- Personal: keine eigene Qualifikationsvorgabe für Gründercoaches in SGB III, AZAV, Beirat; verlangt sind Aus-/Fortbildung und Berufserfahrung (§ 178 Nr. 3 SGB III) und Qualifikation in Bezug auf Ziel und Inhalt (Beirat). Prüfdienst AMDL gleicht das Personal mit den Angaben bei der Zertifizierung ab.
- Erster Gutschein: Kurzfragebogen mit beiden Zertifikaten und Inhaltsbeschreibung an OS Team AMDL → Maßnahmenummer (V.45.03 Abs. 5). KURSNET: genau eine Systematik passend zum Maßnahmeziel der Zulassung (KURSNET-Eingabehilfe AVGS). Online/hybrid nur, wenn auf dem Zertifikat; Maßnahmestunde = synchroner Kontakt (Beirat 3.2; Umsetzungshinweis 1/2026).

## Kostensatz: B-DKS 2026 für Nr. 4
Bis zum B-DKS angemessen; darüber nur mit notwendigen besonderen Aufwendungen (§ 179 Abs. 2 SGB III, § 3 Abs. 4 AZAV); mehr als 25 % darüber braucht die Zustimmung der BA.

| Nr. 4 – Selbständigkeit | ab 01.07.2024 | ab 01.07.2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Einzelmaßnahme | 77,70 € | 88,11 € | +13,4 % |
| Gruppe (je Teilnehmer) | 14,64 € | 15,46 € | +5,6 % |

Rechenbeispiel (Annahme, kein typischer Umfang): 40 Maßnahmestunden Einzel × 88,11 € = 3.524,40 €; Kontaktzeit 30 Zeitstunden; Grenze ohne BA-Zustimmung 110,13 € je Maßnahmestunde. Vor- und Nacharbeit nicht gesondert abrechenbar (V.45.13 Abs. 2). Rechner: https://azav-doku.de/bdks-rechner#ziel=nr4&art=einzel

**Tragfähigkeitsstellungnahme aus dem eigenen Haus – ungeklärt:** Kein Verbot gefunden in § 93 SGB III, FW Gründungszuschuss, GZ 04. Der Prüfdienst AMDL nennt bei Nr. 4 „ggf. fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsnachweis)“ als Prüfpunkt. Die Agentur kann Stellen in begründeten Fällen ausschließen und bei Zweifeln eine weitere Stelle einschalten (93.47, 93.49). Vorab mit der Agentur klären.

## Dokumentation: Anwesenheit, Fehltage, Bericht
1. Vor dem ersten Termin: Der AVGS liegt im Original bei der Agentur, der Bewilligungsbescheid ist erteilt; erst dann beginnt die Teilnahme (V.45.03 Abs. 3 und 6). Beim ersten AVGS für die Maßnahme schicken Sie den Kurzfragebogen mit beiden Zertifikaten und der Inhaltsbeschreibung an den Operativen Service, Team AMDL (V.45.03 Abs. 5).
2. Jede Sitzung mit Teilnahmekontrolle dokumentieren; die Inhalte an mindestens zwei Tagen pro Woche erbringen, auch online, außer bei eintägigen Maßnahmen (45.12 Abs. 6).
3. Fehltage monatlich in der ersten Kalenderwoche melden, Nichtantritt und Abbruch unverzüglich, auf dem BA-Formular „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (§ 318 Abs. 2 SGB III, V.45.07).
4. Startet die Gründung früher als geplant: vorzeitige Beendigung mit Datum melden; die Agentur hebt die Bewilligung auf (V.45.07).
5. Den Teilnahmebezogenen Bericht innerhalb von fünf Werktagen nach Ende per Post senden; die Agentur wertet ihn im Beratungsgespräch nach Maßnahmeende aus (V.45.09, Formular 11/2025).
6. Nur durchgeführte Maßnahmestunden abrechnen, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Leistung vollständig erbracht wurde (V.45.13, § 326 SGB III).

Gründung während des Coachings: vorzeitiges Ende unverzüglich auf der Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft melden (gilt nicht für Nr. 5; V.45.07); Bericht (11/2025) fragt in Abschnitt E nur nach einem Beschäftigungsverhältnis – Gründung in Feld 24 beschreiben (unser Vorschlag, keine BA-Vorgabe). Jobcenter: Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unverzüglich melden (§ 61 Abs. 1 SGB II); vorzeitige Beendigung nur durch das Jobcenter (FW SGB II 3.1.3).

| Punkt | Agentur für Arbeit (SGB III) | Jobcenter (SGB II) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III | § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III |
| Wer gefördert werden kann | Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose (§ 45 Abs. 1 SGB III) | Erwerbsfähige Leistungsberechtigte; nicht für den Erhalt einer bereits bestehenden Selbständigkeit – dafür gibt es § 16c Abs. 2 SGB II (FW SGB II 2.2.1.2) |
| Fehltage | Monatlich in der ersten Kalenderwoche für den Vormonat, nur wenn Fehltage anfielen (V.45.07) | Fehlzeiten und Unterbrechungen innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn (FW SGB II 3.4.2.1) |
| Teilnahmebezogener Bericht | Innerhalb von 5 Werktagen nach Ende, nur per Post (Formular 11/2025) | Innerhalb von 5 Werktagen nach Teilnahmeende; per Einschaltung Dritter, Post oder verschlüsselter Mail (FW SGB II 3.4.2.2) |
| Aufnahme der Selbständigkeit | Bewilligung ist mit Wegfall der Arbeitslosigkeit aufzuheben, z. B. bei hauptberuflicher Selbständigkeit (V.45.07) | Träger meldet die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unverzüglich (§ 61 Abs. 1 SGB II); vorzeitig beenden kann nur das Jobcenter (FW SGB II 3.1.3, 3.4.2.1) |
| Abrechnung | Nur durchgeführte Stunden; Ausschlussfrist sechs Monate (§ 326 SGB III, V.45.13) | Nur durchgeführte Stunden; die Weisungen nennen die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB (FW SGB II 3.4.3.3) |

Werkzeuge: https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs · https://azav-doku.de/teilnahmebezogener-bericht · https://azav-doku.de/avgs-fristen-rechner · https://azav-doku.de/avgs-abrechnung · https://azav-doku.de/digitale-unterschrift-avgs · https://azav-doku.de/pruefung-avgs-massnahme

## Typische Stolperfallen für Anbieter
- Kostensatz über dem B-DKS: Bis 110,13 € (Einzel, +25 %) kann eine Überschreitung mit notwendigen besonderen Aufwendungen begründet werden, darüber braucht die Zulassung die Zustimmung der BA (§ 179 Abs. 2 SGB III, § 3 Abs. 4 AZAV). Eine später genehmigte Erhöhung gilt nur für neue Eintritte (V.45.13 Abs. 2).
- Stunde = 45 Minuten: Kalkulation, Zertifikat und Abrechnung rechnen in Maßnahmestunden zu 45 Minuten; asynchrone Anteile zählen nicht dazu und werden in 60-Minuten-Stunden gesondert ausgewiesen (Beirat; Umsetzungshinweis 1/2026).
- Gutschein passt nicht zur Zulassung: Ein AVGS mit der Maßnahmeart Gruppenmaßnahme darf nicht in eine zugelassene Einzelmaßnahme eingelöst werden (45.12 Abs. 6); der Beginn muss im Zulassungszeitraum der Maßnahme liegen (V.45.03 Abs. 4).
- Gründung vor dem letzten Termin: Mit der Aufnahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit endet bei der Agentur die Förderung; Stunden danach werden nicht erstattet (V.45.07, V.45.13 Abs. 2). Für den Gründungszuschuss muss die Person den Antrag vor der Aufnahme der Selbständigkeit stellen (BA, Hinweise zur Existenzgründung) und bei Aufnahme noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (§ 93 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).
- Zu viel Fachunterricht: Die Vermittlung beruflicher Kenntnisse ist in Maßnahmen nach § 45 SGB III auf acht Wochen begrenzt, nach der BA höchstens 320 Maßnahmestunden (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III, 45.08).
- Akquise über die Agentur: Vermittlungsfachkräfte empfehlen keine bestimmten Träger, und einen Antrag des Trägers mit Vollmacht akzeptiert die Agentur nicht (45.12 Abs. 2). Sichtbar werden Sie über das AVGS-Angebot in KURSNET – mit genau einer Systematik, die dem Maßnahmeziel Ihrer Zulassung entspricht (KURSNET-Eingabehilfe AVGS).

AZAV-Doku unterstützt die Dokumentation je Sitzung (Anwesenheit mit Unterschrift am Handy, Fristen, BA-Formulare aus den eigenen Daten). 9 € je Teilnehmer und Maßnahme, einmalig; der erste Teilnehmer ist kostenlos; kein Abo, keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit. Demo: https://azav-doku.de/demo

Weiter: https://azav-doku.de/avgs-coach-werden · https://azav-doku.de/azav-zertifizierung · https://azav-doku.de/azav-kalkulation · https://azav-doku.de/bdks-2026 · https://azav-doku.de/checkliste-avgs#gruendercoaching · https://azav-doku.de/glossar

## Häufige Fragen

**Ist Gründercoaching mit AVGS kostenlos?**
Für Teilnehmende ja, sobald die Teilnahme bewilligt ist: Nach Angaben der BA entstehen Ihnen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vorab schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Der Träger rechnet die durchgeführten Maßnahmestunden mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ab (FW MAT V.45.13). Fahrt- und Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden; fragen Sie danach vor Beginn.

**Wer bekommt einen AVGS für Gründercoaching?**
Gefördert werden können Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose (§ 45 Abs. 1 SGB III), beim Jobcenter erwerbsfähige Leistungsberechtigte (§ 16 Abs. 1 SGB II). Der Gutschein ist eine Ermessensleistung ohne Rechtsanspruch (BA). Ob ein Coaching mit dem Ziel Selbständigkeit passt, ergibt sich aus der Potenzialanalyse im Beratungsgespräch (FW MAT 45.06). Beim Jobcenter ist der Gutschein nicht für den Erhalt einer bereits bestehenden Selbständigkeit gedacht; dafür gibt es § 16c Abs. 2 SGB II (FW MAT SGB II 2.2.1.2).

**Wie finde ich einen AZAV-zertifizierten Gründercoach?**
Über das Portal „Coaching & Aktivierung“ der BA (web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung). Dort veröffentlichen nur Anbieter mit Trägerzulassung für Maßnahmen nach § 45 SGB III ihre AVGS-Angebote, jeweils mit Zertifikatsnummer und Gültigkeit der Maßnahmezulassung (KURSNET-Eingabehilfe AVGS). Prüfen Sie, ob Ziel, Einzel- oder Gruppenform und Zeitraum zu Ihrem Gutschein passen, und lassen Sie sich die Zertifikate zeigen. Vor der Bewilligung prüft die Vermittlungsfachkraft, ob die Maßnahme passt; einen bestimmten Träger empfiehlt sie nicht (FW MAT 45.12 Abs. 2).

**Wie werde ich als Coach AZAV-zertifiziert?**
Eine persönliche AZAV-Zertifizierung für Coaches gibt es nicht; zugelassen werden Träger und Maßnahmen. Für Gründercoaching auf AVGS braucht der Träger eine Trägerzulassung nach § 178 SGB III für Fachbereich 1 und eine Maßnahmezulassung nach § 179 SGB III, deren Zertifikat die Maßnahme dem Ziel Nr. 4 zuordnet; beides erteilt eine fachkundige Stelle nach der AZAV. Ohne eigene Zulassung können Sie im Auftrag eines zugelassenen Trägers coachen, der dann auch abrechnet (§ 176 Abs. 1, § 83 Abs. 2 SGB III).

**Brauche ich für den Gründungszuschuss ein Gründercoaching?**
Nein, § 93 SGB III verlangt kein Coaching. Voraussetzungen sind unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der Selbständigkeit, die Darlegung Ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung kann die persönliche Eignung belegen (FW Gründungszuschuss 93.52). Den Zuschuss beantragen Sie vor Aufnahme der Selbständigkeit; ob er gezahlt wird, entscheidet die Agentur nach Ermessen („können“, § 93 Abs. 1 SGB III).

**Wie hoch ist der B-DKS 2026 für Gründungscoaching?**
Ab 01.07.2026 beträgt der Bundesdurchschnittskostensatz für § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III 88,11 € je Maßnahmestunde als Einzelmaßnahme (2024: 77,70 €) und 15,46 € je Teilnehmer und Maßnahmestunde im Klassenverband. Liegt der kalkulierte Kostensatz mehr als 25 % darüber – als Einzelmaßnahme also über 110,13 € –, braucht die Zulassung die Zustimmung der BA (§ 179 Abs. 2 SGB III).

**Wie viele Stunden umfasst ein AVGS-Gründercoaching?**
Eine feste Stundenzahl gibt es nicht. Die Dauer muss Zweck und Inhalt entsprechen (§ 45 Abs. 2 SGB III); die Vermittlungsfachkraft legt sie auf dem Gutschein fest (FW MAT 45.12 Abs. 6), und abgerechnet werden höchstens die zugelassenen und tatsächlich durchgeführten Maßnahmestunden zu je 45 Minuten. Gesetzlich begrenzt ist nur die Vermittlung beruflicher Kenntnisse auf acht Wochen (nach der BA höchstens 320 Maßnahmestunden).

**Darf ich als Gründercoach die Tragfähigkeitsbescheinigung für meinen Teilnehmer ausstellen?**
Ausdrücklich geregelt ist das nicht. § 93 Abs. 2 SGB III verlangt die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und nennt Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute; nach den Fachlichen Weisungen kommen auch steuer- und unternehmensberatende Berufe mit Schwerpunkt Existenzgründungsberatung in Betracht, einzelne Stellen können in begründeten Fällen nach individueller Prüfung ausgeschlossen werden (FW Gründungszuschuss 93.49). Der Prüfdienst AMDL nennt bei Nr.-4-Maßnahmen „ggf. fachkundige Stellungnahme (Tragfähigkeitsnachweis)“ als Prüfpunkt. Ein Verbot für den Träger, der dieselbe Person coacht, haben wir in Gesetz, Weisungen und BA-Vordruck nicht gefunden – klären Sie die Annahme vorab mit der zuständigen Agentur.

**Was passiert, wenn der Teilnehmer während des Coachings gründet?**
Bei einem Gutschein der Agentur ist die Bewilligung mit dem Wegfall der Arbeitslosigkeit aufzuheben, ausdrücklich auch bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit (FW MAT V.45.07); ab der vorzeitigen Beendigung werden keine Maßnahmekosten mehr erstattet (V.45.13 Abs. 2). Melden Sie das Ende unverzüglich auf der „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“. Beim Jobcenter melden Sie die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unverzüglich (§ 61 Abs. 1 SGB II); über eine vorzeitige Beendigung entscheidet das Jobcenter.

**Darf AVGS-Gründercoaching online stattfinden?**
Ja, wenn die Maßnahme als digitale oder kombinierte (hybride) Maßnahme zugelassen ist; die Durchführungsform steht auf dem Maßnahmezertifikat. Als Maßnahmestunde zählt nur synchroner Kontakt mit jederzeit möglicher direkter Interaktion; Selbstlernanteile sind asynchron und werden gesondert ausgewiesen (Empfehlungen des Beirats, 3.2). Die Inhalte sind auch online an mindestens zwei Tagen pro Woche zu erbringen (FW MAT 45.12 Abs. 6).

## Quellen

- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html
- Bundesagentur für Arbeit: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) – für Arbeitsuchende: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs
- Bundesagentur für Arbeit: Coaching & Aktivierung – Portal für AVGS-Maßnahmeangebote: https://web.arbeitsagentur.de/coachingundaktivierung/home
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe der Förderung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html
- § 178 SGB III – Trägerzulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__178.html
- § 179 SGB III – Maßnahmezulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__179.html
- § 83 SGB III – Zahlung unmittelbar an den Träger: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__83.html
- § 318 SGB III – Auskunftspflicht (Fehltage, Formulare): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__318.html
- § 326 SGB III – Ausschlussfrist für Gesamtabrechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__326.html
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16b.html
- § 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16c.html
- § 61 SGB II – Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__61.html
- Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV): https://www.gesetze-im-internet.de/azav/BJNR050400012.html
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034670.pdf
- BA: Fachliche Weisungen MAT nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Stand 02.06.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16-mat_ba035035.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, §§ 93, 94 SGB III (Stand 13.09.2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba024940.pdf
- BA-Vordruck „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III“ (BA GZ 04 – 01/2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/gruendungszuschuss-gz-stellungnahme-fachkundige-stelle_ba053733.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Gründungszuschuss beantragen: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen
- Bundesagentur für Arbeit: Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung (April 2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035285.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2026 (Stand 01.07.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-kosten-aktivierung-und-berufliche-eingliederung-2022_ba037984.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III (Stand 17.06.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf
- BA: Umsetzungshinweis 1/2026 – Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde (gültig ab 15.01.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/umsetzungshinweis-01-2026_ba055638.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Prüfdienst AMDL – Schwerpunkte der Prüfung 2026 von AVGS (Infoblatt 1/2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035835.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: KURSNET – Eingabehilfe für Maßnahmeangebote AVGS (Stand 17.04.2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/kursnet-eingabehilfe-massnahmen-avgs_ba147352.pdf
- BA-Formular „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (09/2022): https://www.arbeitsagentur.de/datei/mitteilung-vorlage-vermittlungsfachkraft_ba041755.pdf
- BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (11/2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/teilnahmebezogener-bericht-vorlage-vermittlungsfachkraft_ba041750.pdf
