# AVGS-Checkliste für Träger: vom Start bis zur Prüfung (https://azav-doku.de/checkliste-avgs)

Geprüft am 11.10.2026 von Steffen Knödler. Keine Rechtsberatung.

Eine AVGS-Teilnahme hat feste Pflichten vor dem Start, während der Sitzungen und zum Ende: Gutschein und Zulassung abgleichen, jede Sitzung bestätigen lassen, Fehltage monatlich melden, den Bericht innerhalb von 5 Werktagen senden und binnen 6 Monaten abrechnen. 6 Checklisten mit 71 Punkten, jeder mit Fundstelle (Klammer). Zum Abhaken und Drucken (A4) auf https://azav-doku.de/checkliste-avgs.

Inhalt: 1. Vor dem Start (12) · 2. Je Sitzung und monatlich (12) · 3. Zum Ende (12) · 4. Prüfung durch den Prüfdienst (12) · 5. AZAV-Zertifizierung (12) · 6. Gründercoaching (optional) (11)

## Was muss ich vor Beginn einer AVGS-Teilnahme prüfen?
Vor dem ersten Termin prüfen Sie, ob Gutschein und Maßnahmezulassung zusammenpassen, und beginnen erst, wenn der AVGS im Original bei der Agentur für Arbeit liegt und die Teilnahme bewilligt ist (FW MAT V.45.03).

- [ ] Gutschein lesen: Maßnahmeziel, Inhalt und Dauer – getrennt nach Einzel- und Gruppenanteil – sowie eine etwaige regionale Beschränkung notieren. (FW MAT 45.12 Abs. 5 und 6)
- [ ] Befristung des AVGS prüfen: Der Eintritt in die Maßnahme muss innerhalb der Gültigkeit liegen. (FW MAT 45.12 Abs. 3)
- [ ] Kostenträger festhalten – Agentur für Arbeit (SGB III) oder Jobcenter (§ 16 SGB II): davon hängen Fehltage-Frist, Berichtsweg und Abrechnungsstelle ab. (§ 16 Abs. 1 SGB II; FW MAT SGB II 3.4.2)
- [ ] Maßnahmezertifikat gegen den Gutschein abgleichen: Ziel und Inhalt passen; ein AVGS für eine Gruppenmaßnahme darf nicht in eine Einzelmaßnahme eingelöst werden. (FW MAT 45.12 Abs. 6)
- [ ] Zertifikate prüfen: Träger- und Maßnahmezulassung gültig, Beginn im Zulassungszeitraum der Maßnahme, Durchführungsort in der Anlage. (FW MAT V.45.03 Abs. 4; Prüfdienst AMDL 1/2026)
- [ ] Online- oder Hybridtermine nur einplanen, wenn die Maßnahme als digitale oder kombinierte Maßnahme zugelassen ist. (Empfehlungen des Beirats, 3.2)
- [ ] Stundenlänge vom Zertifikat übernehmen: Für Maßnahmezulassungen ab 01.07.2025 dauert eine Maßnahmestunde 45 Minuten, in Präsenz wie online. (Umsetzungshinweis 1/2026)
- [ ] Gutschein der Agentur: Der AVGS muss vor Beginn im Original dort vorliegen; erst nach dem Bewilligungsbescheid beginnt die Teilnahme (Sie erhalten eine Mitteilung mit den drei BA-Formularen). (FW MAT V.45.03 Abs. 3 und 6)
- [ ] Erster AVGS für diese Maßnahme: Kurzfragebogen mit Träger- und Maßnahmezertifikat und Inhaltsbeschreibung an den Operativen Service, Team AMDL – er vergibt die Maßnahmenummer. (FW MAT V.45.03 Abs. 5)
- [ ] Teilnehmende vor Beginn informieren und den Vertrag schließen; beides gehört zu den Prüfschwerpunkten. (Prüfdienst AMDL 1/2026)
- [ ] Eignungsfeststellung nach Ihrem zugelassenen Konzept durchführen und dokumentieren. (Prüfdienst AMDL 1/2026)
- [ ] Datenschutz: Daten von der Agentur nur zweckgebunden nutzen; mit Dienstleistern, die Teilnehmerdaten verarbeiten (Software, Cloud), einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO schließen. (§ 78 SGB X; Art. 28 DSGVO)

Mehr: https://azav-doku.de/avgs-coach-werden

## Was muss ich während einer AVGS-Maßnahme dokumentieren und melden?
Während der Teilnahme halten Sie jede Sitzung mit Bestätigung der teilnehmenden Person fest und melden Fehltage monatlich – bei der Agentur in der ersten Kalenderwoche für den Vormonat, beim Jobcenter innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn.

- [ ] Jede Sitzung am selben Tag erfassen: Datum, Uhrzeit von–bis, Dauer in Minuten und Maßnahmestunden, Inhalt, Präsenz oder online. (Prüfdienst AMDL 1/2026 (Erfassung der Teilnehmerpräsenz); Werkzeug: https://azav-doku.de/anwesenheitsliste-avgs)
- [ ] Die Person bestätigt jede Sitzung selbst – auf Papier oder digital; digital nur freiwillig, jedes Mal neu und manipulationssicher. (FW MAT V.45.13 Abs. 2; Stellungnahme der BA 2021 (nach acadCERT); Werkzeug: https://azav-doku.de/digitale-unterschrift-avgs)
- [ ] Als Maßnahmestunde nur Zeit mit direkter Interaktion zählen; asynchrone Anteile (Selbstlernen) gesondert in 60-Minuten-Stunden ausweisen. (Umsetzungshinweis 1/2026; Beirat 3.2)
- [ ] Inhalte an mindestens zwei Tagen pro Woche erbringen, auch online – außer die Maßnahme findet vollständig an einem Tag statt. (FW MAT 45.12 Abs. 6)
- [ ] Stundenstand nachhalten: durchgeführte gegen bewilligte Maßnahmestunden; erstattet werden nur Stunden, die mit der Person stattgefunden haben. (FW MAT V.45.13 Abs. 2; 45.12 Abs. 6)
- [ ] Agentur: Fehltage des Vormonats in der ersten Kalenderwoche melden – nur wenn welche angefallen sind – auf der „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“. (§ 318 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III; FW MAT V.45.07; Werkzeug: https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs)
- [ ] Jobcenter: Fehlzeiten und Unterbrechungen innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn mitteilen. (FW MAT SGB II 3.4.2.1; § 61 SGB II; Werkzeug: https://azav-doku.de/avgs-fristen-rechner)
- [ ] Nichtantritt am ersten Tag und Abbruch unverzüglich melden, nicht erst im Folgemonat. (FW MAT V.45.07; Werkzeug: https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs)
- [ ] Jobcenter zusätzlich unverzüglich: Unterbrechung von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen, gefährdeter Abschluss, vorzeitige Beendigung, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. (FW MAT SGB II 3.4.2.1; § 61 Abs. 1 SGB II)
- [ ] Agentur: Aufnahme einer Beschäftigung oder hauptberuflichen Selbständigkeit melden – die Bewilligung wird aufgehoben, danach keine Kostenerstattung (nicht bei Nr. 5). (FW MAT V.45.07; V.45.13 Abs. 2; Werkzeug: https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs)
- [ ] Arbeitsunfähigkeit: Die Person meldet sie Träger und Agentur sofort mit Beginn und Dauer; den Ausfall als Fehltag vermerken. (FW MAT V.45.06)
- [ ] Alle Fristen der Teilnahme im Kalender eintragen: Fehltage-Termine, Bericht, Abrechnung. (§ 318 SGB III; Formular 11/2025; § 326 SGB III; Werkzeug: https://azav-doku.de/avgs-fristen-rechner)

Mehr: https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs

## Was ist am Ende einer AVGS-Teilnahme zu tun?
Nach dem letzten Termin senden Sie den Teilnahmebezogenen Bericht innerhalb von 5 Werktagen und rechnen spätestens 6 Monate nach Ablauf des Monats ab, in dem die Maßnahme endete (§ 326 Abs. 1 SGB III).

- [ ] Teilnahmeende festhalten (letzter Termin oder vorzeitige Beendigung) und die Fristen daraus berechnen. (Formular 11/2025; § 326 Abs. 1 SGB III; Werkzeug: https://azav-doku.de/avgs-fristen-rechner)
- [ ] Agentur: Teilnahmebezogenen Bericht (BA-Formular 11/2025) innerhalb von 5 Werktagen nach Ende senden – nur per Post, mit Stempel und Unterschrift. (Formular 11/2025; FW MAT V.45.09; Werkzeug: https://azav-doku.de/teilnahmebezogener-bericht)
- [ ] Jobcenter (AVGS): denselben Bericht innerhalb von 5 Werktagen übermitteln – per Post, verschlüsselter E-Mail oder Einschaltung Dritter. (FW MAT SGB II 3.4.2.2; § 61 Abs. 2 SGB II; Werkzeug: https://azav-doku.de/teilnahmebezogener-bericht)
- [ ] Ganzheitliche Betreuung (§ 16k SGB II): eigenes Formular 08/2023 unverzüglich per Post, dazu die „Mitteilung eines Trägers“ mit den ausgefallenen Betreuungseinheiten. (FW § 16k SGB II 3.6.4 und 3.6.5; Formular 08/2023; Werkzeug: https://azav-doku.de/teilnehmerbezogener-bericht-16k)
- [ ] Versanddatum des Berichts in der Akte notieren – ein nicht fristgemäßer Bericht ist ein Qualitätsmangel. (FW MAT V.45.09)
- [ ] Teilnahmebescheinigung mit Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel aushändigen, wie es Ihr Vertrag mit den Teilnehmenden vorsehen soll. (§ 2 Abs. 5 AZAV)
- [ ] Stunden zusammenrechnen: nur mit der Person durchgeführte Maßnahmestunden, ohne Vor- und Nacharbeit; Fehlzeiten mindern die Erstattung nicht. (FW MAT V.45.13 Abs. 2; Werkzeug: https://azav-doku.de/avgs-abrechnung)
- [ ] Den Kostensatz verwenden, der beim Eintritt galt – eine später genehmigte Erhöhung gilt nur für neue Eintritte. (FW MAT V.45.13 Abs. 2)
- [ ] Agentur: Gesamtabrechnung beim Operativen Service, Team AMDL, spätestens 6 Monate nach Ablauf des Monats einreichen, in dem die Maßnahme endete (Ausschlussfrist). (§ 326 Abs. 1 SGB III; FW MAT V.45.13 Abs. 3; Werkzeug: https://azav-doku.de/avgs-abrechnung)
- [ ] Jobcenter: Abrechnung beim Jobcenter; die Weisungen nennen die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB – vorsichtshalber ebenfalls binnen 6 Monaten abrechnen. (FW MAT SGB II 3.4.3.3 und 4.1.1.1)
- [ ] Die Rechnung stellt der Träger selbst aus; Rechnungen Dritter und die Abtretung an Factoring-Unternehmen sind ausgeschlossen. (§ 83 Abs. 2 SGB III; FW MAT V.45.13 Abs. 1)
- [ ] Akte geordnet ablegen: Rechnungen als Buchungsbelege 8 Jahre (§ 147 AO); für Anwesenheitslisten nennen § 45 SGB III und die FW MAT keine eigene Frist; Nachweise zu § 16k zwei Jahre. (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 AO; Kurzfragebogen § 16k)

Mehr: https://azav-doku.de/avgs-abrechnung

## Wie bereite ich mich auf eine Prüfung durch den Prüfdienst AMDL vor?
Der Prüfdienst AMDL sieht anhand einer Stichprobe von Teilnehmenden Ihre Unterlagen oder elektronisch gespeicherten Daten ein, spricht mit den eingesetzten Kräften und bewertet fünf Bereiche: Information, Maßnahmedurchführung, Personal, Räumlichkeiten und Qualitätssicherung (Infoblatt 1/2026).

- [ ] Zertifikate bereitlegen: Gültigkeit, Durchführungsort und gegebenenfalls die Zulassung von Subunternehmen werden abgeglichen. (Prüfdienst AMDL 1/2026, Wertungsbereich 2)
- [ ] Konzept mit der gelebten Praxis abgleichen: Inhalte, Stundenumfang, Einzel- oder Gruppenform, Methoden, Förderhöchstdauer. (Prüfdienst AMDL 1/2026; FW MAT V.45.16 Abs. 2)
- [ ] Je Teilnahme die zertifizierten Inhalte gegen die Qualifizierungsschwerpunkte im Gutschein prüfen. (Prüfdienst AMDL 1/2026, Wertungsbereich 2)
- [ ] Je Teilnahme eine vollständige Akte: AVGS, Bewilligung, Vertrag, Eignungsfeststellung, Sitzungsnachweise, Meldungen, Bericht, Rechnung. (Prüfdienst AMDL 1/2026; § 183 Abs. 1 SGB III)
- [ ] Abgerechnete Stunden gegen die Sitzungsnachweise prüfen – die Erfassung der Teilnehmerpräsenz ist Prüfschwerpunkt. (Prüfdienst AMDL 1/2026; FW MAT V.45.13 Abs. 2; Werkzeug: https://azav-doku.de/anwesenheitsliste-avgs)
- [ ] Fehltage-Mitteilungen und Versanddaten der Berichte griffbereit halten; geprüft werden Einhaltung und Qualität der Berichtspflichten. (Prüfdienst AMDL 1/2026; FW MAT V.45.09)
- [ ] Zeigen können, wie die Teilnehmenden vor Beginn informiert wurden. (Prüfdienst AMDL 1/2026, Wertungsbereich 1)
- [ ] Personalunterlagen aktuell halten: fachliche und pädagogische Eignung wie bei der Zertifizierung angegeben; zwingende Arbeitsbedingungen, sofern sie gelten. (Prüfdienst AMDL 1/2026, Wertungsbereich 3 und Prüfablauf)
- [ ] Räume in angemessenem Zustand, Ausstattung so, wie bei der Zulassung angegeben. (Prüfdienst AMDL 1/2026, Wertungsbereich 4)
- [ ] Nachweise zur Qualitätssicherung sammeln: Teilnehmerbefragung, Erfolgsauswertung, Fehlzeiten- und Abbruchanalyse. (Prüfdienst AMDL 1/2026, Wertungsbereich 5)
- [ ] Ansprechperson und Raum für Auftakt- und Abschlussgespräch festlegen; für eine Remote-Prüfung die digitalen Unterlagen geordnet bereithalten. (Prüfdienst AMDL 1/2026, Prüfablauf und Prüfmethoden)
- [ ] Nach der Prüfung: benannte Mängel innerhalb der gesetzten Frist (in der Regel mindestens zwei Wochen) beseitigen und das belegen. (FW MAT V.45.16 Abs. 2; § 183 Abs. 3 SGB III; Werkzeug: https://azav-doku.de/pruefung-avgs-massnahme)

Mehr: https://azav-doku.de/pruefung-avgs-massnahme

## Welche Unterlagen brauche ich für die AZAV-Zertifizierung?
Für die Trägerzulassung belegen Sie Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Eingliederungsarbeit, Personal, Qualitätsmanagement und Teilnehmerverträge (§ 178 SGB III, § 2 AZAV); für jede Maßnahme reichen Sie Konzept und Kalkulation ein (§ 179 SGB III, § 3 AZAV).

- [ ] Fachbereich und Standorte festlegen – für AVGS-Coaching Fachbereich 1; die Trägerzulassung gilt je Fachbereich und Standort. (§ 5 Abs. 1 AZAV)
- [ ] Leistungsfähigkeit: Erklärung zu Insolvenzverfahren, Organisations- und Personalstruktur, Eignung der Räume, Übersicht über das aktuelle Angebot. (§ 2 Abs. 1 AZAV; § 178 Nr. 1 SGB III)
- [ ] Zuverlässigkeit: Identität und Anschrift (auch von Vertretungen und Niederlassungen), Registerauszüge, Erklärung zu Verurteilungen, laufenden Verfahren und Gewerbeuntersagungen der letzten fünf Jahre. (§ 2 Abs. 1 AZAV)
- [ ] Eingliederungsarbeit: Zusammenarbeit mit regionalen Arbeitsmarktakteuren, Methoden der Arbeitsmarktbeobachtung, bisherige Maßnahmen mit Ergebnissen, Rückmeldungen von Teilnehmenden und Arbeitgebern. (§ 2 Abs. 2 AZAV)
- [ ] Personal: Ausbildung, Werdegang und Praxiserfahrung von Leitung, Lehr- und Fachkräften, Nachweise pädagogischer Eignung, Bewertungen durch Teilnehmende. (§ 2 Abs. 3 AZAV; § 178 Nr. 3 SGB III)
- [ ] Qualitätsmanagement dokumentieren: Leitbild, Organisation mit internen Audits, Qualifizierungsplanung, Zielvereinbarungen mit Kennzahlen, Förder- und Bewertungsmethoden, Beschwerdemanagement mit Teilnehmendenbefragungen. (§ 2 Abs. 4 AZAV)
- [ ] Mustervertrag mit Teilnehmenden, der eine Teilnahmebescheinigung mit Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel vorsieht. (§ 2 Abs. 5 AZAV)
- [ ] Fachkundige Stelle in der DAkkS-Datenbank wählen – sie darf Sie nicht beraten haben – und frühere Anträge bei anderen Stellen angeben. (§ 177 Abs. 2 Nr. 3, § 181 Abs. 2 SGB III)
- [ ] Je Maßnahme ein Konzept: Ziel nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 5, Zielgruppe, Inhalte, Methoden, Organisation, Dauer in 45-Minuten-Stunden, Präsenz, digital oder kombiniert. (Empfehlungen des Beirats; § 179 SGB III; § 3 AZAV)
- [ ] Kalkulation mit Kostensatz je Maßnahmestunde gegen den B-DKS prüfen – liegt er mehr als 25 % darüber, muss die BA zustimmen. (§ 179 Abs. 2 SGB III; B-DKS 2026; Werkzeug: https://azav-doku.de/azav-kalkulation)
- [ ] Bei vielen Maßnahmen beantragen, dass die fachkundige Stelle nur eine Referenzauswahl prüft. (§ 181 Abs. 3 SGB III)
- [ ] Nach der Zulassung: Zertifikate auf Kostensatz, Stundenzahl und Ort prüfen, Gültigkeit notieren (Träger längstens 5 Jahre, Maßnahme in der Regel längstens 3 Jahre), jährliche Überwachung einplanen. (§ 181 Abs. 5 SGB III; § 5 Abs. 4 AZAV)

Mehr: https://azav-doku.de/azav-zertifizierung

## Was gilt zusätzlich beim AVGS-Gründercoaching?
Beim Gründercoaching nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III kommen die Zuordnung der Zulassung zu Nr. 4, der B-DKS für Nr. 4, die Tragfähigkeitsunterlagen und der Umgang mit einer Gründung während der Maßnahme hinzu.

- [ ] Das Maßnahmezertifikat ordnet die Maßnahme dem Ziel Nr. 4 zu (Heranführung an eine selbständige Tätigkeit). (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III; Beirat)
- [ ] Kostensatz gegen den B-DKS 2026 für Nr. 4 prüfen: 88,11 € je Maßnahmestunde einzeln; über 110,13 € braucht die Zulassung die Zustimmung der BA. (B-DKS 2026; § 179 Abs. 2 SGB III; Werkzeug: https://azav-doku.de/bdks-rechner#ziel=nr4&art=einzel)
- [ ] Inhalte bereithalten, die der Prüfdienst bei Nr. 4 zusätzlich ansieht: Gründungsberatung, Unterstützung beim konkreten Vorhaben, Evaluation der Unternehmenspersönlichkeit. (Prüfdienst AMDL 1/2026)
- [ ] Mit der Person die Unterlagen für die Tragfähigkeitsprüfung erarbeiten: Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. (FW Gründungszuschuss 93.46; Vordruck GZ 04)
- [ ] Vorab mit der Agentur klären, ob sie eine Tragfähigkeitsstellungnahme aus Ihrem Haus annimmt – ausdrücklich geregelt ist das nicht. (FW Gründungszuschuss 93.49; Prüfdienst AMDL 1/2026)
- [ ] Auf den Gründungszuschuss hinweisen: Antrag vor Aufnahme der Selbständigkeit, bei Aufnahme noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld. (§ 93 Abs. 2 SGB III; BA, Hinweise zur Existenzgründung)
- [ ] Die bewilligten Stunden vor dem geplanten Gründungstermin einplanen – mit einer hauptberuflichen Selbständigkeit endet die Förderung durch die Agentur. (FW MAT V.45.07; V.45.13 Abs. 2)
- [ ] Gründung während des Coachings: vorzeitige Beendigung unverzüglich melden; beim Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. (FW MAT V.45.07; § 61 Abs. 1 SGB II; Werkzeug: https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs)
- [ ] Berufliche Kenntnisvermittlung auf höchstens acht Wochen begrenzen (nach der BA höchstens 320 Maßnahmestunden). (§ 45 Abs. 2 Satz 3 SGB III; FW MAT 45.08)
- [ ] Jobcenter: kein AVGS-MAT für den Erhalt einer bereits bestehenden Selbständigkeit (dafür gibt es § 16c SGB II). (FW MAT SGB II 2.2.1.2)
- [ ] Eine Gründung im Teilnahmebezogenen Bericht in Feld 24 beschreiben – Abschnitt E fragt nur nach einer Beschäftigung (unser Vorschlag, keine Vorgabe der BA). (Formular 11/2025; Werkzeug: https://azav-doku.de/teilnahmebezogener-bericht)

Mehr: https://azav-doku.de/avgs-gruendercoaching

AZAV-Doku unterstützt die laufenden Punkte je Teilnehmer (Sitzungen, Bestätigung am Handy, Fristen, BA-Formulare aus den eigenen Daten), 9 € je Teilnehmer, der erste kostenlos: https://azav-doku.de/

## Häufige Fragen

**Gibt es eine offizielle Checkliste der Bundesagentur für Arbeit für AVGS-Maßnahmen?**
Nein, eine Checkliste für Träger veröffentlicht die BA nicht. Sie veröffentlicht die Fachlichen Weisungen MAT (Stand 01.12.2025), die BA-Formulare und die Schwerpunkte des Prüfdienstes AMDL (Infoblatt 1/2026). Die Checklisten auf dieser Seite fassen diese Vorgaben zusammen; jeder Punkt nennt seine Fundstelle.

**Welche Fristen gelten bei einer AVGS-Maßnahme?**
Bei Gutscheinen der Agentur: Fehltage in der ersten Kalenderwoche des Folgemonats (§ 318 Abs. 2 SGB III, V.45.07), Nichtantritt und Abbruch unverzüglich, Teilnahmebezogener Bericht innerhalb von 5 Werktagen nach Ende per Post (Formular 11/2025), Gesamtabrechnung binnen 6 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Maßnahme endete (§ 326 Abs. 1 SGB III). Beim Jobcenter: Fehlzeiten innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn, Bericht ebenfalls binnen 5 Werktagen (FW MAT SGB II 3.4.2).

**Wie lange muss ich Unterlagen einer AVGS-Maßnahme aufbewahren?**
Eine eigene Aufbewahrungsfrist für Anwesenheitslisten oder Teilnehmerakten nennen weder § 45 SGB III noch die Fachlichen Weisungen MAT. Steuerlich gilt § 147 AO: Buchungsbelege wie Rechnungen 8 Jahre, sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen 6 Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres. Für die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II verlangt der Kurzfragebogen 2 Jahre. Was darüber hinaus gilt, klären Sie mit Steuerberatung und fachkundiger Stelle.

**Was prüft der Prüfdienst AMDL bei AVGS-Maßnahmen?**
Fünf Wertungsbereiche: Information der Teilnehmenden vor Beginn, Maßnahmedurchführung (u. a. Eignungsfeststellung, Verträge, Einzel- oder Gruppenform, Stundenumfang, Erfassung der Teilnehmerpräsenz, Berichtspflichten), Personal, Räumlichkeiten und Qualitätssicherung. Er sieht Unterlagen oder elektronisch gespeicherte Daten ein, führt Interviews und prüft auch remote (Infoblatt 1/2026).

**Gelten die Checklisten auch für Gutscheine vom Jobcenter?**
Weitgehend ja: Jobcenter erbringen AVGS-Maßnahmen über § 16 Abs. 1 SGB II nach den Regeln des § 45 SGB III. Abweichungen sind in den Listen eigens markiert – Fehlzeiten innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn, weitere Pflichtmeldungen nach § 61 SGB II, andere Versandwege für den Bericht und die Abrechnung beim Jobcenter (FW MAT SGB II, Stand 02.06.2026).

**Werden meine Häkchen gespeichert?**
Nur in Ihrem Browser (localStorage) auf diesem Gerät; an unseren Server geht nichts. Jede Liste lässt sich einzeln zurücksetzen. Ohne gespeicherte Daten – etwa im privaten Fenster – funktionieren die Listen trotzdem, die Häkchen verschwinden dann beim Schließen. Zum Ablegen je Teilnehmer drucken Sie eine Liste oder speichern sie als PDF.

## Quellen

- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034670.pdf
- BA: Fachliche Weisungen MAT nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Stand 02.06.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16-mat_ba035035.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Prüfdienst AMDL – Schwerpunkte der Prüfung 2026 von AVGS (Infoblatt 1/2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035835.pdf
- BA: Umsetzungshinweis 1/2026 – Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde (gültig ab 15.01.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/umsetzungshinweis-01-2026_ba055638.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III (Stand 17.06.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf
- BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (11/2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/teilnahmebezogener-bericht-vorlage-vermittlungsfachkraft_ba041750.pdf
- BA-Formular „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (09/2022): https://www.arbeitsagentur.de/datei/mitteilung-vorlage-vermittlungsfachkraft_ba041755.pdf
- BA-Formular „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ zur ganzheitlichen Betreuung (08/2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/p16k-teilnehmerbezogener-bericht_ba045607.pdf
- BA: Fachliche Weisung zu § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung (Stand 25.05.2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisung-zu-p-16k-sgb-ii_ba044156.pdf
- BA: Kurzfragebogen zu einer zugelassenen Maßnahme zur Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II (07/2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzfragebogen-zu-einer-von-einer-fachkundigen-stelle-zugelassenen-massnahme-zur-ganzheitlichen-betreuung_ba044361.pdf
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__45.html
- § 83 SGB III – Zahlung unmittelbar an den Träger: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__83.html
- § 177 SGB III – Fachkundige Stelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__177.html
- § 178 SGB III – Trägerzulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__178.html
- § 179 SGB III – Maßnahmezulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__179.html
- § 181 SGB III – Zulassungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__181.html
- § 183 SGB III – Qualitätsprüfung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__183.html
- § 318 SGB III – Auskunftspflicht (Fehltage, Formulare): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__318.html
- § 326 SGB III – Ausschlussfrist für Gesamtabrechnung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__326.html
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html
- § 61 SGB II – Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__61.html
- § 2 AZAV – Trägerzulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/__2.html
- § 3 AZAV – Maßnahmezulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/__3.html
- § 5 AZAV – Zulassungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/__5.html
- DAkkS: Datenbank der akkreditierten Stellen: https://www.dakks.de/de/akkreditierte-stellen-suche.html
- Bundesagentur für Arbeit: B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2026 (Stand 01.07.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-kosten-aktivierung-und-berufliche-eingliederung-2022_ba037984.pdf
- § 78 SGB X – Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__78.html
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), u. a. Art. 28 (Auftragsverarbeiter) und Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, §§ 93, 94 SGB III (Stand 13.09.2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba024940.pdf
- BA-Vordruck „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III“ (BA GZ 04 – 01/2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/gruendungszuschuss-gz-stellungnahme-fachkundige-stelle_ba053733.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung (April 2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035285.pdf
- acadCERT GmbH (fachkundige Stelle): Einsatz von Software/Tools für digitale Unterschriften, 16.06.2021 – gibt eine Stellungnahme der BA wörtlich wieder: https://acadcert.de/einsatz-von-software-tools-fuer-digitale-unterschriften/
