# Prüfdienst AMDL: So wird Ihre AVGS-Maßnahme geprüft (https://azav-doku.de/pruefung-avgs-massnahme)

Geprüft am 06.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Zugelassene AVGS-Maßnahmen prüft die Bundesagentur für Arbeit: die Agenturen vor Ort anlassbezogen und risikoorientiert, der Prüfdienst AMDL zusätzlich stichprobenartig (§ 183 SGB III, FW MAT V.45.16). Geprüft wird vor allem, ob die Leistung so erbracht wird, wie sie im zugelassenen Konzept steht – anhand der Unterlagen, Gesprächen mit dem Personal und einer Stichprobe von Teilnehmenden.

## Prüfungen durch den Prüfdienst AMDL
- 2024: 123 Prüfungen
- 2025: 190 Prüfungen
- 2026: 216 Prüfungen (Planung unter Umsetzungsvorbehalt)

Quelle: BT-Drs. 21/2734, Antwort zu Frage 13, S. 6. Der Prüfdienst prüft „stichproben- und themenbezogen bundesweit“, die Agenturen und Jobcenter „anlassbezogen […] bei Hinweisen oder Beschwerden“ (Antwort zu Frage 10, S. 5).

## Wer prüft was?
| Stelle | Rolle | Grundlage |
|---|---|---|
| Agentur für Arbeit (maßnahmebetreuende bzw. Vermittlungsfachkraft) | Prüft die Durchführungsqualität anlassbezogen und risikoorientiert, etwa bei Hinweisen oder Beschwerden; fordert Mängelbeseitigung und entscheidet über Rechtsfolgen. | § 183 SGB III; FW MAT V.45.16 Abs. 1 |
| Prüfdienst AMDL der BA | Prüft zusätzlich stichproben- und themenbezogen bundesweit; erstellt einen Prüfbericht mit Handlungsbedarfen. | FW MAT V.45.16 Abs. 1; BT-Drs. 21/2734, S. 5 |
| Fachkundige Stelle (FKS) | Prüft die laufende Durchführung nicht selbst, bewertet aber, ob mitgeteilte Erkenntnisse die Zulassung berühren; muss die Zulassung entziehen, wenn Anforderungen nach Fristsetzung nicht erfüllt sind. | § 5 Abs. 8 AZAV; § 181 Abs. 7 SGB III |
| DAkkS (Akkreditierungsstelle) | Akkreditiert und überwacht die fachkundigen Stellen; erhält die Erkenntnisse der Agentur und den Prüfbericht des Prüfdienstes; Adresse für Beschwerden über eine FKS. | § 177, § 183 Abs. 4 SGB III; FW MAT V.45.16 Abs. 4 |

## Prüfschwerpunkte 2026 (Infoblatt 1/2026)
Nicht Teil der Prüfung ist die Bewertung der Zulassungsfähigkeit nach § 179 SGB III.
- Wertungsbereich 1 – Information: Angemessene Information der Teilnehmenden vor Beginn der Maßnahme.
- Wertungsbereich 2 – Maßnahmedurchführung: Abgleich der Zertifikate (Gültigkeit, Durchführungsort, ggf. Zulassung von Subunternehmen) und der zertifizierten Inhalte mit den Qualifizierungsschwerpunkten im AVGS.
- Wertungsbereich 3 – Personal: Fachliche und pädagogische Eignung des eingesetzten Personals entsprechend den Angaben bei der Zertifizierung.
- Wertungsbereich 4 – Räumlichkeiten: Räume in angemessenem Zustand, Ausstattung wie angegeben.
- Wertungsbereich 5 – Qualitätssicherung: Anwendung der Methoden aus dem QM-System, z. B. Teilnehmerbefragung, Erfolgsauswertung, Fehlzeiten- und Abbruchanalyse.

Maßnahmedurchführung, insbesondere:
- die Eignungsfeststellung
- die vertraglichen Regelungen zwischen Träger und Teilnehmer
- die Durchführungsform (Gruppen- oder Einzelmaßnahme)
- die inhaltliche Durchführung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Förderhöchstdauer und des konzipierten Stundenumfangs
- den Methodeneinsatz einschließlich der Methoden zur Überwachung von Lernprozessen
- die individuelle, begleitende Unterstützung der Teilnehmenden einschließlich Integrationsunterstützung
- die Erfassung der Teilnehmerpräsenz
- die Einhaltung von Berichtspflichten und deren Qualität
- die Organisation der Maßnahme

## Ablauf einer Prüfung
1. Auftaktgespräch: gegenseitige Vorstellung und Abstimmung des Prüfablaufs.
2. Stichprobe: Anhand ausgewählter Teilnehmender werden teilnehmer- und maßnahmebezogene Unterlagen eingesehen.
3. Gespräche mit eingesetzten Mitarbeitenden und, sofern möglich, Befragung von Teilnehmenden.
4. Besichtigung der Räume und Einsicht in die Personalunterlagen, einschließlich der Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen, sofern diese zutreffen.
5. Abschlussgespräch: Prüferkenntnisse und erkannte Handlungsbedarfe werden mitgeteilt.
6. Prüfbericht mit Einstufung je Wertungsbereich (erheblicher, teilweiser, geringer oder kein Handlungsbedarf) und der Bewertung, ob die Durchführung risikobehaftet ist.

Der Prüfbericht geht an Träger, Kostenträger, fachkundige Stelle und DAkkS. Neben Vor-Ort-Prüfungen gibt es Remote-Prüfungen. Das Ergebnis wird in COSACH vermerkt (V.45.16 Abs. 1).

## Was als Mangel gilt
Ein Mangel im Sinne des § 183 Abs. 3 SGB III liegt vor, wenn die Leistung nicht oder nicht wie vom Träger angegeben erbracht wird und dies Qualität, Erfolg oder Verwertbarkeit nicht nur geringfügig mindert oder ganz aufhebt (FW MAT V.45.16 Abs. 2). Maßstab ist die Inhaltsbeschreibung aus dem Konzept der Maßnahmezulassung. Die Agentur muss Mängel belegen; ohne Belege keine Rechtsfolgen. Ein nicht fristgemäß vorgelegter Teilnahmebezogener Bericht ist ein Qualitätsmangel (V.45.09).

## Folgen
1. Schriftliche Aufforderung der Agentur, konkret benannte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen – in der Regel mindestens zwei Wochen –, mit Hinweis auf die möglichen Rechtsfolgen (FW MAT V.45.16 Abs. 2).
2. Werden die Mängel beseitigt, ist der Vorgang abgeschlossen.
3. Wenn nicht: Die Agentur prüft, die Geltung des AVGS für den Träger auszuschließen und die Förderentscheidung für die Zukunft aufzuheben; ab der Aufhebung werden keine Maßnahmekosten mehr gezahlt (§ 183 Abs. 3 SGB III; V.45.16 Abs. 6 und 7).
4. Die Erkenntnisse gehen immer an die fachkundige Stelle und die DAkkS, auch wenn keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden (§ 183 Abs. 4 SGB III; V.45.16 Abs. 3).
5. Bei fehlender Abhilfe richtet die Agentur eine formelle Beschwerde an die fachkundige Stelle; diese muss die Zulassung entziehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen (§ 181 Abs. 7 SGB III; V.45.16 Abs. 4).

## Rolle der fachkundigen Stelle
Die FKS prüft die laufende Durchführung nicht; das obliegt allein der Agentur für Arbeit (§ 5 Abs. 8 AZAV). Sie bewertet mitgeteilte Erkenntnisse und muss die Zulassung entziehen, wenn der Träger die Anforderungen nach einer Frist von höchstens drei Monaten nicht erfüllt (§ 181 Abs. 7 SGB III). Trägerzulassung höchstens fünf Jahre, jährliche Überprüfung des QM-Systems (§ 181 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 177 Abs. 3 SGB III).

## Unterlagen, die Sie bereithalten sollten
| Unterlage | Warum | Woher |
|---|---|---|
| Zertifikat der Trägerzulassung mit Anlage der Standorte | Der Prüfdienst gleicht Gültigkeit und Durchführungsort ab. | Fachkundige Stelle (§ 181 Abs. 6 SGB III, § 5 Abs. 6 AZAV) |
| Zertifikat der Maßnahmezulassung mit Anlagen | Belegt, dass genau diese Maßnahme am Durchführungsort zugelassen ist. | Fachkundige Stelle |
| Maßnahmekonzept mit Inhaltsbeschreibung | Maßstab für die Frage, ob ein Mangel vorliegt (V.45.16 Abs. 2). | Ihr Zulassungsantrag; Kopie ging mit dem Kurzfragebogen an den Operativen Service |
| AVGS-Kopie und Mitteilung über die Bewilligung je Teilnahme | Abgleich der zertifizierten Inhalte mit den Qualifizierungsschwerpunkten im Gutschein. | Teilnehmende bzw. Agentur für Arbeit (V.45.03 Abs. 6) |
| Vertrag mit den Teilnehmenden | Prüfschwerpunkt „vertragliche Regelungen“; Rücktritts- und Kündigungsrechte (§ 178 Nr. 5 SGB III). | Eigene Unterlagen |
| Dokumentation der Eignungsfeststellung | Erster Prüfschwerpunkt der Maßnahmedurchführung. | Eigene Unterlagen nach Ihrem Konzept |
| Anwesenheits- und Sitzungsnachweise (Datum, Dauer, Inhalt, Bestätigung) | Prüfschwerpunkt „Erfassung der Teilnehmerpräsenz“; erstattet werden nur durchgeführte Maßnahmestunden (V.45.13 Abs. 2). | Eigene Unterlagen (https://azav-doku.de/anwesenheitsliste-avgs) |
| Fehltage-, Nichtantritts- und Abbruchmeldungen | Prüfschwerpunkt „Berichtspflichten“; monatliche Pflicht nach § 318 Abs. 2 SGB III. | BA-Formular „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs) |
| Teilnahmebezogene Berichte mit Versanddatum | Ein nicht fristgemäßer Bericht ist ein Qualitätsmangel (V.45.09). | BA-Formular 11/2025 (https://azav-doku.de/teilnahmebezogener-bericht) |
| Rechnungen und Stundenaufstellungen | Vor der Zahlung prüft die Agentur, ob die Rechnung der Leistung entspricht (V.45.13 Abs. 3). | Eigene Abrechnung an den Operativen Service, Team AMDL (https://azav-doku.de/avgs-abrechnung) |
| Personalunterlagen: Qualifikation, Werdegang, pädagogische Eignung | Wertungsbereich „Personal“; der Prüfdienst sieht Personalunterlagen ein. | Eigene Unterlagen, wie bei der Trägerzulassung angegeben (§ 2 Abs. 3 AZAV) |
| QM-Nachweise: Teilnehmerbefragungen, Erfolgsauswertung, Fehlzeiten- und Abbruchanalyse | Wertungsbereich „Qualitätssicherung“. | Ihr System zur Sicherung der Qualität (§ 2 Abs. 4 AZAV) |

## Checkliste zur Vorbereitung
1. Zertifikate prüfen: Gültigkeit von Träger- und Maßnahmezulassung, Durchführungsort in der Standort-Anlage, ggf. Zulassung von Kooperationspartnern.
2. Konzept bereitlegen und mit der gelebten Praxis abgleichen: Inhalte, Stundenumfang, Einzel- oder Gruppenform, Methoden.
3. Je Teilnahme eine Akte: AVGS, Bewilligung, Vertrag, Eignungsfeststellung, Sitzungsnachweise, Meldungen, Bericht, Rechnung.
4. Sitzungsnachweise vollständig: Datum, Uhrzeit, Dauer in Maßnahmestunden, Inhalt, Bestätigung der teilnehmenden Person.
5. Abgerechnete Stunden gegen die Sitzungsnachweise prüfen – nur durchgeführte Stunden zählen.
6. Fehltage-Meldungen der letzten Monate und Versanddaten der Teilnahmebezogenen Berichte heraussuchen.
7. Personalunterlagen der eingesetzten Coaches aktuell halten und mit den Angaben bei der Zulassung abgleichen.
8. QM-Nachweise sammeln: letzte Teilnehmerbefragung, Erfolgsauswertung, Fehlzeiten- und Abbruchanalyse.
9. Ansprechperson und Raum für das Auftakt- und Abschlussgespräch festlegen; für eine Remote-Prüfung die digitalen Unterlagen geordnet bereithalten.

## Sitzungsnachweise
Erstattet werden grundsätzlich nur durchgeführte Maßnahmestunden (V.45.13 Abs. 2), und die Erfassung der Teilnehmerpräsenz ist Prüfschwerpunkt. Ein bestimmtes Format schreiben die Fachlichen Weisungen nicht vor; maßgeblich ist das zugelassene Konzept. Weiter: https://azav-doku.de/anwesenheitsliste-avgs · https://azav-doku.de/digitale-unterschrift-avgs · https://azav-doku.de/fehltage-meldung-avgs · https://azav-doku.de/teilnahmebezogener-bericht · https://azav-doku.de/avgs-abrechnung · Glossar: https://azav-doku.de/glossar

## Häufige Fragen

**Wie oft prüft der Prüfdienst AMDL AVGS-Maßnahmen?**
Der Prüfdienst prüft stichproben- und themenbezogen bundesweit. Nach Angaben der Bundesregierung steigt die Zahl der Prüfungen von 123 (2024) über 190 (2025) auf 216 im Jahr 2026; der Wert für 2026 ist eine Planung unter Umsetzungsvorbehalt (BT-Drs. 21/2734, Antwort zu Frage 13, S. 6).

**Darf die Agentur für Arbeit meine Räume betreten und Unterlagen einsehen?**
Ja. Nach § 183 Abs. 1 und 2 SGB III kann die Agentur Auskunft von Träger und Teilnehmenden verlangen, Einsicht in alle die Maßnahme betreffenden Unterlagen nehmen und Grundstücke, Geschäfts- und Unterrichtsräume während der Geschäfts- oder Unterrichtszeit betreten. Werden Auskünfte oder die Prüfung verweigert, kann sie die Geltung des AVGS für den Träger ausschließen (§ 183 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und 4).

**Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?**
Die Agentur fordert Sie schriftlich auf, die konkret benannten Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen – in der Regel mindestens zwei Wochen. Werden sie beseitigt, ist der Vorgang abgeschlossen. Andernfalls kann die Agentur die Geltung des AVGS für Ihren Träger ausschließen und Bewilligungen für die Zukunft aufheben (FW MAT V.45.16, § 183 Abs. 3 SGB III).

**Prüft die fachkundige Stelle meine laufenden AVGS-Maßnahmen?**
Nein. Die Prüfung der Durchführung und die Beobachtung des Erfolgs obliegen nach § 5 Abs. 8 AZAV allein der Agentur für Arbeit. Die fachkundige Stelle bewertet, ob die ihr mitgeteilten Erkenntnisse Auswirkungen auf die Zulassung haben, und muss die Zulassung entziehen, wenn die Anforderungen nach Fristsetzung nicht erfüllt sind (§ 181 Abs. 7 SGB III).

**Was ist der Unterschied zwischen Prüfdienst AMDL und Operativem Service AMDL?**
Der Operative Service, Team AMDL, erfasst Maßnahmen in COSACH, vergibt die Maßnahmenummer und rechnet die Maßnahmekosten ab (FW MAT V.45.02). Der Prüfdienst AMDL prüft dagegen die Durchführungsqualität und schickt seinen Prüfbericht an Träger, Kostenträger, fachkundige Stelle und DAkkS.

**Muss ich die Anwesenheit der Teilnehmenden dokumentieren?**
Die Erfassung der Teilnehmerpräsenz ist ein Prüfschwerpunkt des Prüfdienstes 2026 und nach den Empfehlungen des Beirats Teil des Qualitätssicherungssystems. Wie Sie sie führen, legt Ihr zugelassenes Konzept fest. Da nur durchgeführte Maßnahmestunden erstattet werden, belegen Nachweise je Sitzung, dass die abgerechneten Stunden stattgefunden haben.

## Quellen

- Bundesagentur für Arbeit: Prüfdienst AMDL – Schwerpunkte der Prüfung 2026 von AVGS (Infoblatt 1/2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba035835.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034670.pdf
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/2734 vom 11.11.2025: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102734.pdf
- § 183 SGB III – Qualitätsprüfung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__183.html
- § 181 SGB III – Zulassungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__181.html
- § 177 SGB III – Fachkundige Stelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__177.html
- § 2 AZAV – Trägerzulassung: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/__2.html
- § 5 AZAV – Zulassungsverfahren: https://www.gesetze-im-internet.de/azav/__5.html
- Bundesagentur für Arbeit: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III (Stand 17.06.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba032840.pdf
- § 318 SGB III – Auskunftspflicht (Fehltage, Formulare): https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__318.html
- BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (11/2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/teilnahmebezogener-bericht-vorlage-vermittlungsfachkraft_ba041750.pdf
- DAkkS: Akkreditierungen im Bereich AZAV: https://www.dakks.de/de/azav.html
