# Teilnehmerbezogener Bericht nach § 16k SGB II ausfüllen (Jobcenter) (https://azav-doku.de/teilnehmerbezogener-bericht-16k)

Geprüft am 06.10.2026. Keine Rechtsberatung.

Kostenloses Werkzeug: füllt das BA-Formular „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ (Stand 08/2023) für die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II im Browser aus; Download als PDF. Eingaben verlassen den Browser nicht. Link: https://azav-doku.de/teilnehmerbezogener-bericht-16k

In der App (AZAV-Doku) wird derselbe Bericht bei Gutscheinen vom Jobcenter aus den erfassten Daten vorausgefüllt: Stammdaten, Zeitraum und die Termine für Feld 25 aus den Sitzungen.

## Kernregeln
- Eigenes BA-Formular „Teilnehmerbezogener Bericht zur Vorlage bei der Integrationsfachkraft ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II“ (08/2023), 6 Seiten, 42 nummerierte Angaben, ausfüllbares PDF: https://www.arbeitsagentur.de/datei/p16k-teilnehmerbezogener-bericht_ba045607.pdf
- Frist: unverzüglich nach Teilnahmeende (FW § 16k SGB II 3.6.4, § 61 Abs. 2 SGB II); das Formular nennt keine Werktagsfrist.
- Versand: ausschließlich per Post an das für die Person zuständige Jobcenter, mit Unterschrift und Firmenstempel (Hinweis im Formular, FW 3.6.5).
- „Mitteilung eines Trägers zur ganzheitlichen Betreuung“ (08/2023): unverzüglich bei vorzeitiger Beendigung oder Widerruf der freiwilligen Teilnahme; am Ende mit der Zahl ausgefallener Betreuungseinheiten (auch zur Abrechnung).
- Fehlzeiten mindern die Vergütung nicht, soweit der Träger sie nicht zu vertreten hat (FW 2.6.2).
- Kernbereich privater Lebensführung (Gesundheit, Sucht, Schulden, Familienkonflikte): Weitergabe an das Jobcenter nur mit Schweigepflichtentbindung (FW 3.6.4).
- Gutscheinverfahren: nur Einzelbetreuung, grundsätzlich in Präsenz; digitale mündliche Betreuung nur bei dringlichen Anliegen, Grund dokumentieren (Umsetzungshinweis 1/2023). Betreuungseinheit = 45 Minuten (Kurzfragebogen).
- B-DKS 2026 für § 16k SGB II (wie § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III, Einzelmaßnahme): 61,51 € je Maßnahmestunde.
- Teilnahme freiwillig, keine Rechtsfolgen bei Abbruch (§ 16k Abs. 4 SGB II, FW 2.3). Seit 01.07.2026 heißt die Geldleistung des SGB II Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II).
- Etwa zwei Drittel der Gutscheine nach § 45 SGB III (ausgegeben und eingelöst, 2015–2024) entfallen auf das SGB II (BT-Drs. 21/2734).

## Aufbau des Formulars
- Empfänger (Feld 1): Name und Anschrift des Jobcenters, im Adressfeld für den Fensterumschlag.
- A. Angaben zum Kunden (Felder 2–9): Gutscheinnummer (Kundennummer und laufende Nummer), Name und Anschrift der Person.
- B. Angaben zum Träger (Felder 10–19): Firmenname und Anschrift des Trägers sowie Durchführungsort mit Anschrift.
- C. Angaben zur Maßnahme (Felder 20–21): Maßnahmenummer und Maßnahmebezeichnung.
- D. Dauer und Umsetzung (Felder 22–26): Zeitraum der Betreuung, vorzeitige Beendigung mit Begründung, Termintreue (stets eingehalten, rechtzeitig oder nicht rechtzeitig abgesagt, jeweils mit Anzahl) und ein etwaiger Widerruf der freiwilligen Teilnahme mit Datum.
- E. Einschätzungen (Felder 27–39): Ergebnis der Vereinbarungen, Zusammenarbeit mit regionalen Akteurinnen und Akteuren, Beurteilung von Qualifikation, Rahmenbedingungen, Motivation und Leistungsfähigkeit, Fortschritte und Fazit zum Aufbau der Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit, Kompetenzen und Stärken, Integrationschancen sowie eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsaufnahme mit Beginn und Firma.
- F. Unterschrift und Firmenstempel (Felder 40–42): Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Trägers.

## Jobcenter vs. Agentur für Arbeit
| Thema | Agentur für Arbeit: AVGS (§ 45 SGB III) | Jobcenter: AVGS (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) | Jobcenter: ganzheitliche Betreuung (§ 16k SGB II, Gutschein) |
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| Maßgebliche Weisung | FW MAT SGB III, Stand 01.12.2025 | FW MAT SGB II, Stand 02.06.2026 | FW § 16k SGB II, Stand 25.05.2023 |
| Bericht zum Ende | „Teilnahmebezogener Bericht“ (11/2025), an die Vermittlungsfachkraft | Dasselbe ausfüllbare BA-Formular aus dem Download-Bereich „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ (FW 4.1.4), an die Integrationsfachkraft | „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ (08/2023), an die Integrationsfachkraft |
| Frist für den Bericht | 5 Werktage nach Teilnahmeende (Formular, V.45.09) | 5 Werktage nach Teilnahmeende (FW 3.4.2.2, § 61 Abs. 2 SGB II) | unverzüglich nach Teilnahmeende (FW 3.6.4, § 61 Abs. 2 SGB II) |
| Versandweg | nur per Post (Hinweis im Formular) | datenschutzkonform per Post, verschlüsselter E-Mail oder Einschaltung Dritter (FW 3.4.2.2) | per Post (Hinweis im Formular, FW 3.6.5) |
| Fehltage | monatlich in der ersten Kalenderwoche für den Vormonat, nur wenn Fehltage anfielen (§ 318 SGB III, V.45.07) | Fehlzeiten und Unterbrechungen innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn (FW 3.4.2.1) | Zahl der ausgefallenen Betreuungseinheiten über die gesamte Dauer, mit der „Mitteilung eines Trägers“ am Ende (Formular 08/2023) |
| Sofort melden | Nichtantritt und Abbruch (V.45.07) | Nichtantritt, Fehlzeiten von mehr als drei Tagen am Stück, gefährdeter Abschluss, vorzeitige Beendigung, Arbeitsaufnahme (§ 61 Abs. 1 SGB II, FW 3.4.2.1) | vorzeitige Beendigung und Widerruf der freiwilligen Teilnahme, mit der „Mitteilung eines Trägers“ (Formular 08/2023) |
| Maßnahmenummer vergibt | Operativer Service, Team AMDL | Operativer Service, Team AMDL der Agentur, in deren Bezirk die Maßnahme stattfindet (FW 4.1.1.1) | das Jobcenter, bei dem der erste 16k-Gutschein für die Maßnahme eingelöst wird (FW 2.5.3, Kurzfragebogen) |
| Abrechnung bei | Operativer Service, Team AMDL (V.45.13) | Jobcenter (FW 4.1.1.1) | Jobcenter; Teilzahlungen auf Antrag möglich (FW 2.6.2) |
| Frist für die Abrechnung | 6 Monate nach Ende des Monats, in dem die Maßnahme endete (§ 326 SGB III) | Die FW nennen die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB (FW 3.4.3.3); ob § 326 SGB III über § 16 Abs. 2 SGB II daneben gilt, regeln sie nicht ausdrücklich – vorsichtshalber binnen 6 Monaten abrechnen | in der FW § 16k nicht geregelt – mit dem Jobcenter klären und zeitnah abrechnen |
| Fehlzeiten mindern die Vergütung? | nein (V.45.13) | nein (FW 3.4.3.3) | nein, soweit der Träger sie nicht zu vertreten hat (FW 2.6.2) |

Beispiel AVGS beim Jobcenter: Fehlzeiten im September 2026 vorsichtig gerechnet (Monatserster zählt, Samstage zählen, Feiertage nicht) bis Di., 06.10.2026 melden. Die FW richten sich an die gemeinsamen Einrichtungen; kommunale Jobcenter nach eigenen Vorgaben fragen.

## Ablauf im Gutscheinverfahren
1. Den 16k-Gutschein im Original vor Beginn der Teilnahme bei dem Jobcenter einreichen, das ihn ausgegeben hat (FW 2.5.3).
2. Beim ersten Gutschein für die Maßnahme: Kurzfragebogen mit Träger- und Maßnahmezertifikat und der Inhaltsbeschreibung beilegen. Dieses Jobcenter erfasst die Maßnahme in COSACH und teilt die Maßnahmenummer mit; danach können alle Jobcenter Gutscheine dafür einlösen.
3. Die Teilnahme beginnt mit dem Erstgespräch zwischen Coach und Person (FW 3.1). Eine Betreuungseinheit dauert 45 Minuten ohne Pausen (Kurzfragebogen); die Stunden verteilt der Träger bedarfsgerecht innerhalb des Stundenkontingents auf dem Gutschein (FW 2.4.3).
4. Grundsätzlich als Einzelbetreuung in Präsenz arbeiten. Nur bei kurzfristigen, dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen ist mündliche digitale Betreuung (Video, Telefon) möglich; den Grund dokumentieren. Chat und E-Mail sind keine abrechenbare Betreuungseinheit (Umsetzungshinweis 1/2023).
5. Bei vorzeitiger Beendigung oder Widerruf der freiwilligen Teilnahme unverzüglich die „Mitteilung eines Trägers“ an das Jobcenter senden.
6. Zum Ende: „Mitteilung eines Trägers“ mit der Zahl ausgefallener Betreuungseinheiten (auch zur Abrechnung) und den teilnehmerbezogenen Bericht per Post an das Jobcenter.
7. Die Nachweise gegenüber dem Jobcenter, auch die teilnehmerbezogenen Unterlagen, zwei Jahre aufbewahren (Hinweis im Kurzfragebogen).

## Formulierungsbeispiele (neutral, anpassen)
- 27 Ergebnis der Vereinbarungen über das gemeinsame Vorgehen am Ende der ganzheitlichen Betreuung: Zum Abschluss wurden gemeinsam folgende nächste Schritte vereinbart: … | Vereinbart wurde, die aufgebaute Tagesstruktur beizubehalten und die begonnenen Kontakte zu Beratungsangeboten eigenständig fortzuführen. | Die Teilnehmerin/der Teilnehmer möchte im Anschluss eine weitere Unterstützung mit der Integrationsfachkraft besprechen (z. B. Orientierung oder Qualifizierung).
- 28 Zusammenarbeit und Einbindung weiterer regionaler Akteurinnen/Akteure: Welche Aktivitäten wurden ergriffen? Welche Strategien wurden vereinbart?: Mit Einverständnis der Teilnehmerin/des Teilnehmers wurde der Kontakt zu einer passenden Fachberatungsstelle hergestellt und der Ersttermin begleitet. | Behördentermine wurden gemeinsam vorbereitet; Anträge wurden mit Unterstützung vollständig gestellt. | Vereinbart wurde, bestehende Angebote vor Ort künftig eigenständig zu nutzen.
- 29 Qualifikation: Schulabschluss und bisherige berufliche Stationen wurden gemeinsam aufgearbeitet; Nachweise liegen geordnet vor. | Praktische Erfahrungen im Bereich … sind vorhanden; formale Nachweise fehlen teilweise. | Grundlegende digitale Kenntnisse (E-Mail, Online-Formulare, Terminportale) wurden gefestigt.
- 30 Rahmenbedingungen: Die Rahmenbedingungen für eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme haben sich verbessert (z. B. Mobilität, Tagesstruktur, Erreichbarkeit). | Die Erreichbarkeit für Termine ist inzwischen verlässlich sichergestellt. | Eine Arbeitsaufnahme im Umfang von … Stunden wöchentlich erscheint aus Sicht der Rahmenbedingungen realistisch.
- 31 Motivation: Die vereinbarten Termine wurden überwiegend wahrgenommen; Aufgaben zwischen den Terminen wurden eigenständig erledigt. | Die Bereitschaft, eigene Schritte zu gehen, ist im Verlauf deutlich gewachsen. | Eine Motivation für eine Tätigkeit bzw. Ausbildung im Bereich … ist erkennbar.
- 32 Leistungsfähigkeit: Die Belastbarkeit hat sich im Verlauf erhöht; auch längere Termine wurden zuverlässig wahrgenommen. | Eine Tätigkeit in Teilzeit erscheint derzeit realistisch; eine schrittweise Ausweitung wird empfohlen. | Arbeitsaufträge werden strukturiert und selbstständig umgesetzt.
- 33 Fortschritte beim Aufbau der Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit: Im Verlauf wurden folgende Fortschritte erreicht: … | Eine verlässliche Tagesstruktur wurde aufgebaut und beibehalten. | Behördenangelegenheiten werden inzwischen weitgehend selbstständig erledigt.
- 34 Fazit zum Aufbau der Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit: Die Beschäftigungsfähigkeit konnte deutlich aufgebaut werden; eine Integration in Arbeit erscheint mittelfristig realistisch. | Die Beschäftigungsfähigkeit wurde in Teilen aufgebaut; zur Stabilisierung erscheint eine weitere Unterstützung sinnvoll. | Die Ausbildungsfähigkeit wurde gestärkt; der Übergang in eine Ausbildung sollte begleitet werden.
- 35 Welche persönlichen Kompetenzen, Interessen und Stärken zeichnen die Teilnehmerin/den Teilnehmer insbesondere aus?: Zuverlässigkeit und Ausdauer bei der Umsetzung vereinbarter Schritte. | Hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität bei der Terminplanung. | Offenes, freundliches Auftreten und gute Teamfähigkeit. | Praktisches Geschick und Interesse an handwerklichen Tätigkeiten. | Ein unterstützendes persönliches Netzwerk ist vorhanden.
- 36 Wie wird die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung im Hinblick auf die individuellen Integrationschancen insgesamt bewertet?: Die Teilnahme hat die individuellen Integrationschancen verbessert; als nächster Schritt wird … empfohlen. | Die Integrationschancen werden derzeit als eingeschränkt, aber entwicklungsfähig bewertet; eine weitere Begleitung erscheint sinnvoll. | Die Integrationschancen werden als gut eingeschätzt; eine zeitnahe Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung erscheint realistisch.
- 24 Begründung (vorzeitige Beendigung): Die Teilnehmerin/der Teilnehmer hat eine Beschäftigung aufgenommen; die Betreuung wurde deshalb früher als geplant beendet. | Die vereinbarten Ziele wurden früher als geplant erreicht. | Die Betreuung wurde in Absprache mit dem Jobcenter vorzeitig beendet.

## Häufige Fragen

**Welches Formular gilt für den teilnehmerbezogenen Bericht nach § 16k SGB II?**
Das BA-Formular „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ zur ganzheitlichen Betreuung, Stand 08/2023. Es hat sechs Seiten und 42 nummerierte Angaben und steht als ausfüllbares PDF im Download-Bereich der Bundesagentur für Arbeit für Bildungsträger (Abschnitt „Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II“). Für AVGS-Maßnahmen nach § 45 SGB III gilt dagegen der „Teilnahmebezogene Bericht“ (11/2025).

**Bis wann muss der Bericht beim Jobcenter sein?**
Nach der Fachlichen Weisung zu § 16k SGB II (3.6.4) erstellt der Träger den Bericht unverzüglich nach Teilnahmeende und übermittelt ihn an das Jobcenter (§ 61 Abs. 2 SGB II). Eine feste Zahl von Werktagen nennt das § 16k-Formular nicht. Für AVGS-Maßnahmen des Jobcenters nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III gelten dagegen 5 Werktage nach Teilnahmeende (FW MAT SGB II, 3.4.2.2).

**Darf ich den § 16k-Bericht per E-Mail schicken?**
Nein. Das Formular verlangt den Versand ausschließlich datenschutzkonform über den Postweg an das zuständige Jobcenter, und die Fachliche Weisung (3.6.5) sieht ebenfalls den Postweg vor. Anders bei AVGS-Maßnahmen des Jobcenters: Dort lassen die Weisungen Post, verschlüsselte E-Mail oder die Einschaltung Dritter zu (FW MAT SGB II, 3.4.2.2).

**Wie melde ich Fehlzeiten bei einer Maßnahme des Jobcenters?**
Bei AVGS-Maßnahmen des Jobcenters innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn; Nichtantritt, Fehlzeiten von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen und eine vorzeitige Beendigung unverzüglich (FW MAT SGB II, 3.4.2.1; § 61 SGB II). Bei der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k gibt es die „Mitteilung eines Trägers“: unverzüglich bei vorzeitiger Beendigung oder Widerruf, außerdem am Ende der Maßnahme mit der Zahl der ausgefallenen Betreuungseinheiten.

**Was gehört nicht in den Bericht?**
Einzelheiten aus dem Kernbereich privater Lebensführung, etwa zu Gesundheit, Sucht, Schulden oder familiären Konflikten. Gibt der Träger solche Erkenntnisse an das Jobcenter weiter, braucht er dafür eine Schweigepflichtentbindung der Person (FW § 16k SGB II, 3.6.4). Beschreiben Sie Entwicklungen und Ergebnisse, nicht die Lebenslage.

**Ist die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung freiwillig?**
Ja. Die Teilnahme wird ohne Hinweis auf Rechtsfolgen angeboten; die Person kann jederzeit abbrechen, ohne dass ihr Nachteile entstehen (FW § 16k SGB II, 2.3). § 16k Abs. 4 SGB II schließt die Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II aus. Ein Widerruf gehört in Feld 26 des Berichts und in die „Mitteilung eines Trägers“.

## Quellen

- BA-Formular „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ zur ganzheitlichen Betreuung (08/2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/p16k-teilnehmerbezogener-bericht_ba045607.pdf
- BA-Formular „§ 16k – Mitteilung eines Trägers zur ganzheitlichen Betreuung“ (08/2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/p16k-mitteilung-eines-traegers-zur-ganzheitlichen-betreuung_ba045250.pdf
- § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16k.html
- BA: Fachliche Weisung zu § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung (Stand 25.05.2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisung-zu-p-16k-sgb-ii_ba044156.pdf
- BA: Fachliche Weisungen MAT nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Stand 02.06.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16-mat_ba035035.pdf
- § 61 SGB II – Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__61.html
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html
- § 19 SGB II – Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__19.html
- BA: Kurzfragebogen zu einer zugelassenen Maßnahme zur Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II (07/2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/kurzfragebogen-zu-einer-von-einer-fachkundigen-stelle-zugelassenen-massnahme-zur-ganzheitlichen-betreuung_ba044361.pdf
- BA: Umsetzungshinweis 1/2023 – Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II (gültig ab 01.07.2023): https://www.arbeitsagentur.de/datei/umsetzungshinweis-ganzheitliche-betreuung-p16k-sgbii_ba044316.pdf
- BA: Weisung 202305011 vom 26.05.2023 – Neues Regelinstrument § 16k SGB II: https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202305011_ba044151.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba034670.pdf
- BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (11/2025): https://www.arbeitsagentur.de/datei/teilnahmebezogener-bericht-vorlage-vermittlungsfachkraft_ba041750.pdf
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblätter und Formulare für Bildungsträger: https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/bildungstraeger/downloads-bildungstraeger
- Bundesagentur für Arbeit: B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2026 (Stand 01.07.2026): https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-kosten-aktivierung-und-berufliche-eingliederung-2022_ba037984.pdf
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zu Gutscheinen nach § 45 SGB III, Drucksache 21/2734 (11.11.2025): https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102734.pdf
