Zum Inhalt
AZAV-DokuKostenlos starten

Stand 06.10.2026 – Entwurf, anwaltliche Prüfung ausstehend. Dieser Text ist noch nicht Vertragsgrundlage.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für AZAV-Doku

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

  1. Anbieter von AZAV-Doku ist Steffen Knödler, Rothschildallee 41, 60389 Frankfurt am Main, E-Mail steffen.knoedler@outlook.com („Anbieter“).
  2. AZAV-Doku richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“), insbesondere an Träger von Maßnahmen und selbstständige Coaches. Verbraucher können keinen Vertrag schließen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er als Unternehmer handelt.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. AZAV-Doku ist eine Web-Anwendung zur Dokumentation von Maßnahmen, insbesondere nach § 45 SGB III: Teilnehmende und Sitzungen erfassen, Teilnahme durch die Teilnehmenden bestätigen lassen, Stunden und Fristen anzeigen, Formulare der Bundesagentur für Arbeit mit den erfassten Daten befüllen und den Abrechnungsbetrag berechnen. Den aktuellen Funktionsumfang beschreibt die Seite Preise.
  2. AZAV-Doku ist ein Hilfsmittel. Der Anbieter erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung. Er schuldet nicht, dass eine Agentur für Arbeit, ein Jobcenter, eine fachkundige Stelle oder ein Prüfdienst die erzeugten Unterlagen anerkennt. Angezeigte Fristen dienen der Orientierung.
  3. Die kostenlosen Werkzeuge auf der Website (zum Beispiel Formulare ausfüllen, Rechner) sind nicht Gegenstand dieses Vertrags; auf sie besteht kein Anspruch.
  4. Der Anbieter entwickelt AZAV-Doku weiter und darf Funktionen ändern, wenn der vertragliche Kern – Dokumentation, Bestätigung, Formulare – erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  5. Während einer geschlossenen Testphase kann der Anbieter den Zugang beschränken. In dieser Phase erfasst der Kunde keine echten Daten von Teilnehmenden, bis der Auftragsverarbeitungsvertrag in Kraft ist.

§ 3 Vertragsschluss und Konto

  1. Mit der Registrierung (Anmeldung per E-Mail-Link und Angabe des Trägers) kommt ein unbefristeter Nutzungsvertrag zustande. Er ist unentgeltlich, bis der Kunde Freischaltungen kauft. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs kommt jeweils ein Kaufvertrag über die gewählte Zahl von Freischaltungen zustande.
  2. Der Kunde hält seine Angaben aktuell und schützt den Zugang zu seinem E-Mail-Postfach, über das die Anmeldung läuft. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
  3. Lädt der Kunde weitere Personen in sein Konto ein, ist er für deren Nutzung verantwortlich wie für eigenes Handeln.

§ 4 Preise, Freischaltungen, Guthaben

  1. Unterschriften, KI-Funktionen und Formulare stehen für einen Teilnehmer zur Verfügung, sobald er freigeschaltet ist. Die erste Freischaltung je Kunde ist kostenlos (einmalig, nicht je Jahr).
  2. Jede weitere Freischaltung kostet den zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Website angegebenen Preis, derzeit 9 €. Die Preise sind Endpreise. Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer berechnet; die Rechnung enthält einen Hinweis darauf. [Prüfen: Regelung für den Fall, dass die Kleinunternehmerregelung entfällt.]
  3. Eine Freischaltung gilt für die gesamte Teilnahme einer Person an einer Maßnahme, unabhängig von der Zahl der Sitzungen. Mit dem Freischalten ist sie verbraucht; eine Erstattung ist dann ausgeschlossen, auch wenn die Teilnahme vorzeitig endet. Das gilt nicht, wenn der Anbieter eine Freischaltung zu vertreten hat, die der Kunde nicht ausgelöst hat (etwa durch einen technischen Fehler).
  4. Gekauftes Guthaben verfällt während der Vertragslaufzeit nicht. Nicht verbrauchtes, gekauftes Guthaben erstattet der Anbieter nach Vertragsende auf Anfrage in Textform. Gutschriften (etwa aus dem Empfehlungsprogramm) gelten als zuerst verbraucht und werden nicht erstattet.
  5. Preisänderungen gelten nur für künftige Käufe; bereits gekauftes Guthaben behält seinen Wert.
  6. Bietet der Anbieter ein Empfehlungsprogramm an, gelten die dort genannten Bedingungen. Gutschriften daraus sind Freischaltungen ohne Geldwert; sie werden nicht ausgezahlt.

§ 5 Zahlung und Rechnung

  1. Freischaltungen werden im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe bezahlt. Es gelten die dort angebotenen Zahlungsarten. Stripe verarbeitet die Zahlungsdaten in eigener Verantwortung.
  2. Das Guthaben steht nach erfolgreicher Zahlung zur Verfügung.
  3. Der Kunde erhält die Rechnung elektronisch per E-Mail und ist mit elektronischen Rechnungen einverstanden.
  4. Wird eine Zahlung zurückgebucht, kann der Anbieter das entsprechende Guthaben sperren. Kosten der Rückbuchung trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.

§ 6 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungen führt er nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Störungen bei Dritten, die der Anbieter nicht als Erfüllungsgehilfen einsetzt (etwa der Internetzugang des Kunden), hat er nicht zu vertreten.
  2. Der Kunde speichert Dokumente, die er für Fristen oder Prüfungen braucht, zusätzlich selbst (zum Beispiel als PDF).

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde nutzt AZAV-Doku nur für eigene Maßnahmen und nur rechtmäßig.
  2. Er ist für die eingegebenen Inhalte und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten seiner Teilnehmenden verantwortlich. Er informiert die Teilnehmenden, holt die elektronische Bestätigung nur freiwillig ein und bietet eine Bestätigung auf Papier an.
  3. Formulare und andere Ausgaben prüft der Kunde vor der Verwendung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, unterschreibt und stempelt sie selbst und versendet sie in der vorgeschriebenen Form und Frist, den Teilnahmebezogenen Bericht zum Beispiel per Post.
  4. Er gibt Zugänge nicht an Unbefugte weiter, greift nicht automatisiert in großem Umfang zu und umgeht keine Sicherheitsmaßnahmen.

§ 8 KI-Funktionen

  1. KI-Funktionen (Auslesen von Gutscheinen, Entwurf von Berichtstexten) sind optional. Ihre Ergebnisse sind automatisch erzeugte Vorschläge und können unvollständig oder falsch sein.
  2. Der Kunde prüft jeden Vorschlag, bevor er ihn übernimmt. Er ist Autor der Berichte; die KI trifft keine Entscheidungen.
  3. Die Verfügbarkeit der KI-Funktionen ist nicht geschuldet; Angaben können jederzeit von Hand eingegeben werden.

§ 9 Nutzungsrechte und Daten

  1. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, AZAV-Doku zu nutzen.
  2. Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Der Anbieter verarbeitet Daten von Teilnehmenden nur nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 10 Datenschutz

Für die Daten der Teilnehmenden schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; er ist Teil dieses Vertrags. Für Daten des Kunden selbst gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Für unentgeltliche Leistungen (die erste Freischaltung, die Testphase) haftet der Anbieter außerhalb von Absatz 1 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 2) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.
  5. Diese Beschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.

§ 12 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Nutzungsvertrag läuft unbefristet. Es gibt keine Mindestlaufzeit und kein Abonnement.
  2. Der Kunde kann jederzeit ohne Frist in Textform kündigen (E-Mail genügt). Der Anbieter kann mit einer Frist von vier Wochen kündigen, damit der Kunde seine Daten exportieren kann.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 13 Datenexport und Löschung

  1. Während der Laufzeit kann der Kunde seine Unterlagen als PDF, je Teilnehmer als Prüfpaket (ZIP) und Datenexport (JSON) sowie als CSV-Übersicht exportieren.
  2. Nach Vertragsende löscht der Anbieter die Daten des Kunden nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag innerhalb von 30 Tagen. Ausgenommen sind Daten, die der Anbieter gesetzlich aufbewahren muss, etwa Rechnungen.

§ 14 Änderungen dieser AGB

Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Gesetzesänderung oder eine neue Funktion. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen. Preise bereits gekaufter Freischaltungen ändern sich dadurch nicht.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.
  3. Erklärungen in Textform (zum Beispiel per E-Mail) genügen, soweit nichts anderes bestimmt ist.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 06.10.2026 (Entwurf).