Alle AVGS-Fristen auf einen Blick
Die Fristen stehen an drei Stellen: in § 318 und § 326 SGB III, in den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III (FW MAT, Stand 01.12.2025) und in den Hinweisen auf den BA-Formularen selbst. Die Tabelle fasst sie zusammen; der Rechner oben setzt sie für eine konkrete Teilnahme in Kalenderdaten um.
| Frist | Wann | Grundlage | Wer |
|---|---|---|---|
| Nichtantritt melden | unverzüglich, wenn die Person am ersten Tag nicht erscheint | FW MAT V.45.07; Formular 09/2022 | Träger |
| Fehltage melden | in der ersten Kalenderwoche des Folgemonats, nur wenn Fehltage angefallen sind | § 318 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III; V.45.07 | Träger |
| Abbruch melden | unverzüglich | FW MAT V.45.07; Formular 09/2022 | Träger |
| Teilnahmebezogener Bericht | innerhalb von 5 Werktagen nach Ende der Teilnahme, per Post | Formular 11/2025; V.45.09 | Träger |
| Beratungsgespräch (Folgegespräch) | innerhalb von 4 Wochen nach Maßnahmeende; Pflicht ab 2 Monaten Teilnahmedauer | FW MAT V.45.09 | Agentur für Arbeit |
| Gesamtabrechnung | 6 Monate ab Ende des Monats, in dem die Maßnahme endete (Ausschlussfrist) | § 326 Abs. 1 SGB III; V.45.13 Abs. 3 | Träger |
Teilnahmebezogener Bericht: 5 Werktage nach Teilnahmeende
Das BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (Stand 11/2025) enthält den Hinweis, den Bericht „innerhalb von fünf Werktagen nach Ende der Maßnahmeteilnahme“ und „ausschließlich über den Postweg“ an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden – mit Stempel und Unterschrift des Trägers. Die Fachlichen Weisungen (V.45.09) machen die Frist verbindlich: Wird der Bericht nicht fristgemäß vorgelegt, handelt es sich um einen Qualitätsmangel. Die Agentur braucht den Bericht für das Beratungsgespräch nach Maßnahmeende.
So zählt der Rechner:
- Tag 1 ist der Tag nach dem letzten Teilnahmetag.
- Samstage zählen mit. Im deutschen Recht ist der Samstag in der Regel ein Werktag; § 3 Abs. 2 BUrlG nennt als Werktage „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“.
- Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht – maßgeblich sind die landesweiten Feiertage des Bundeslands, das Sie wählen.
- Fällt der fünfte Werktag auf einen Samstag, bleibt es beim Samstag. So ist das angezeigte Datum nie später als die tatsächliche Frist.
- Bei Abbruch endet die Teilnahme mit dem Tag der vorzeitigen Beendigung; ab diesem Tag rechnet der Rechner.
Den Bericht selbst füllen Sie kostenlos im Browser aus: Teilnahmebezogener Bericht – BA-Formular online. Für die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II gibt es ein eigenes Formular: Teilnehmerbezogener Bericht (§ 16k).
Wochenenden und Feiertage: Beispiele
Weil Samstage mitzählen, verschieben vor allem Feiertage die Frist. Liegt ein Feiertag in den fünf Tagen nach Teilnahmeende, rückt das Fristende um einen Werktag nach hinten. Das hängt vom Bundesland ab: Der Reformationstag am Samstag, 31.10.2026, ist etwa in Niedersachsen ein Feiertag, in Bayern nicht. Die Beispiele sind mit demselben Code berechnet wie der Rechner:
| Teilnahmeende | Bundesland | Bericht spätestens | Warum |
|---|---|---|---|
| Mo., 26.10.2026 | Bayern | Sa., 31.10.2026 | Samstag 31.10. zählt als Werktag |
| Mo., 26.10.2026 | Niedersachsen | Mo., 02.11.2026 | Reformationstag (Sa 31.10.) ist Feiertag |
| Mo., 21.12.2026 | alle Länder | Di., 29.12.2026 | 25. und 26.12. sind Feiertage |
| Do., 31.12.2026 | Berlin | Do., 07.01.2027 | Neujahr ist Feiertag |
| Do., 31.12.2026 | Bayern | Fr., 08.01.2027 | zusätzlich Heilige Drei Könige (6.1.) |
| Mi., 03.03.2027 | Berlin | Mi., 10.03.2027 | Internationaler Frauentag (8.3.) |
| Mo., 22.03.2027 | alle Länder | Di., 30.03.2027 | Karfreitag und Ostermontag |
| Mo., 24.05.2027 | Bayern | Mo., 31.05.2027 | Fronleichnam (27.5.) |
Weder das Formular noch die Fachlichen Weisungen sagen, ob die Feiertage am Maßnahmeort oder am Sitz der Agentur gelten. Wählen Sie das Land des Maßnahmeorts – und im Zweifel „Nur bundesweite Feiertage“, das ergibt nie ein späteres Datum. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten, zählt der Rechner bewusst nicht mit.
Für das Ende von Fristen im Sozialverwaltungsverfahren bestimmt § 26 Abs. 3 SGB X: Fällt es auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Ob das auf die Formularfrist und die Ausschlussfrist nach § 326 SGB III anzuwenden ist, regeln Formular und Fachliche Weisungen nicht ausdrücklich. Der Rechner verschiebt deshalb nichts nach hinten. Keine Rechtsberatung.
Gesetzliche Feiertage je Bundesland 2026 und 2027
Neun Feiertage gelten in allen Ländern: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, 3. Oktober sowie der 1. und 2. Weihnachtstag. Dazu kommen landesweite Feiertage nach den Feiertagsgesetzen der Länder:
| Feiertag | 2026 | 2027 | Länder |
|---|---|---|---|
| Heilige Drei Könige | Di., 06.01.2026 | Mi., 06.01.2027 | BW, BY, ST |
| Internationaler Frauentag | So., 08.03.2026 | Mo., 08.03.2027 | BE, MV |
| Ostersonntag | So., 05.04.2026 | So., 28.03.2027 | BB |
| Pfingstsonntag | So., 24.05.2026 | So., 16.05.2027 | BB |
| Fronleichnam | Do., 04.06.2026 | Do., 27.05.2027 | BW, BY, HE, NW, RP, SL |
| Mariä Himmelfahrt | Sa., 15.08.2026 | So., 15.08.2027 | SL |
| Weltkindertag | So., 20.09.2026 | Mo., 20.09.2027 | TH |
| Reformationstag | Sa., 31.10.2026 | So., 31.10.2027 | BB, HB, HH, MV, NI, SN, ST, SH, TH |
| Allerheiligen | So., 01.11.2026 | Mo., 01.11.2027 | BW, BY, NW, RP, SL |
| Buß- und Bettag | Mi., 18.11.2026 | Mi., 17.11.2027 | SN |
Nur in Teilen eines Landes – vom Rechner nicht gezählt:
- Bayern: Augsburger Friedensfest: nur im Stadtgebiet Augsburg; Mariä Himmelfahrt: nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung (Feststellung des Landesamts für Statistik)
- Sachsen: Fronleichnam: nur in den Gemeinden laut Fronleichnamsverordnung (überwiegend sorbisch-katholisch geprägt, Raum Bautzen/Kamenz)
- Thüringen: Fronleichnam: nur in den Landesteilen, in denen er 1994 gesetzlicher Feiertag war (§ 10 ThürFGtG)
Rechtsgrundlagen: BW · BY · BE · BB · HB · HH · HE · MV · NI · NW · RP · SL · SN · ST · SH · TH (Feiertagsgesetze der Länder).
Fehltage, Nichtantritt und Abbruch melden
Träger melden der für die Person zuständigen Agentur für Arbeit kalendermonatlich die Fehltage und deren Gründe und nutzen dafür die Formulare aus dem Fachportal der BA (§ 318 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III). Laut Fachlichen Weisungen (V.45.07) geschieht das „jeweils in der ersten Kalenderwoche eines Monats“ für den zurückliegenden Kalendermonat; laut Formular nur, wenn in dem Monat Fehltage angefallen sind.
Was „erste Kalenderwoche“ genau heißt – die Tage 1 bis 7 oder die Kalenderwoche, in die der Monatserste fällt –, ist nicht festgelegt. Der Rechner nimmt vorsichtig das frühere Datum: Fällt der 1. auf Montag bis Donnerstag, endet die Frist am Sonntag dieser Woche (frühestens am 4.), sonst am 7. des Folgemonats. Für jeden Monat zwischen Beginn und Ende zeigt er ein Meldefenster. Bei Gutscheinen des Jobcenters gilt eine eigene Frist: fünf Werktage nach Monatsbeginn (Details). Erscheint die Person am ersten Tag nicht oder bricht sie die Maßnahme ab, ist die Meldung unverzüglich nötig (V.45.07; im Formular: „umgehend“). Das Formular füllen Sie hier aus: Fehltage-Mitteilung online.
Gesamtabrechnung: Ausschlussfrist nach § 326 SGB III
Für die Gesamtabrechnung hat der Träger sechs Monate Zeit. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Maßnahme beendet worden ist (§ 326 Abs. 1 SGB III). Endet die Teilnahme am 30.10.2026, läuft die Frist bis 30.04.2027. Eingereicht wird beim Operativen Service, Team AMDL (V.45.13 Abs. 3). Kommt die Abrechnung zu spät, sind erhaltene Leistungen zu erstatten, soweit ihre Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind (§ 326 Abs. 2 SGB III). Nach einem Abbruch werden ab der Beendigung keine Maßnahmekosten mehr erstattet (V.45.13 Abs. 2). Den Betrag rechnen Sie hier aus: AVGS-Abrechnung.
Beratungsgespräch der Agentur (V.45.09)
Nach Maßnahmeende führt die Agentur für Arbeit zeitnah – innerhalb von vier Wochen – ein dokumentiertes Beratungsgespräch. Bei Teilnahmedauern ab zwei Monaten ist es verpflichtend. Dabei bespricht sie das Ergebnis, wertet Ihren Teilnahmebezogenen Bericht aus und leitet Folgeaktivitäten ab. Das ist keine Frist des Trägers; der Rechner zeigt das Datum als Info, damit klar ist, warum der Bericht pünktlich da sein muss.
Fristen in den Kalender übernehmen
Mit „Als Kalender (.ics) speichern“ erzeugt Ihr Browser eine iCalendar-Datei nach RFC 5545 mit einem ganztägigen Termin je Frist und einer Erinnerung zwei Tage vorher um 9 Uhr. Die Datei lässt sich in gängige Kalender-Apps importieren. Ein optionales Kürzel steht nur in dieser Datei; im teilbaren Link stehen nur Daten und Bundesland, keine Namen. Nichts davon wird an einen Server gesendet.
Checkliste je Teilnehmer
- Am ersten Tag: Ist die Person erschienen? Wenn nicht – Nichtantritt unverzüglich melden.
- Anwesenheit je Sitzung festhalten (Anwesenheitsliste), damit die Fehltage am Monatsende feststehen.
- In der ersten Woche jedes Monats: Fehltage des Vormonats melden, falls welche angefallen sind.
- Bei Abbruch: sofort melden; ab diesem Tag keine Kosten mehr.
- Nach dem letzten Tag: Bericht ausfüllen, stempeln, unterschreiben und innerhalb von 5 Werktagen per Post senden.
- Spätestens 6 Monate nach Ende des Abschlussmonats: Gesamtabrechnung beim Operativen Service einreichen (Abrechnung).
Alle Fristen für alle Teilnehmer
Mehrere Teilnehmer gleichzeitig? AZAV-Doku zeigt alle Fristen je Teilnehmer im Dashboard und erinnert per E-Mail, wenn etwas fällig wird – ohne Teilnehmerdaten in der Mail. AVGS-Dokumentation mit digitaler Unterschrift je Sitzung – 9 € je Teilnehmer, der erste kostenlos.
Kostenlos startenFür KI-Assistenten: Dieselbe Berechnung gibt es als MCP-Werkzeug avgs_fristen unter https://azav-doku.de/mcp (ohne Anmeldung, nur lesend).
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Frist für den Teilnahmebezogenen Bericht?
Laut BA-Formular (Stand 11/2025) ist der Bericht innerhalb von fünf Werktagen nach Ende der Maßnahmeteilnahme zu versenden. Tag 1 ist der Tag nach dem letzten Teilnahmetag; Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit. Versand ausschließlich per Post, mit Stempel und Unterschrift. Wird der Bericht nicht fristgemäß vorgelegt, wertet die BA das als Qualitätsmangel (Fachliche Weisungen MAT, V.45.09). Beispiel: Ende am Montag, 26.10.2026 → in Bayern spätestens Samstag, 31.10.2026.
Zählt der Samstag bei den 5 Werktagen mit?
Das Formular definiert „Werktag“ nicht. Im deutschen Recht zählt der Samstag in der Regel als Werktag – § 3 Abs. 2 BUrlG etwa nennt als Werktage „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind“. Der Rechner zählt Samstage deshalb mit. Das ergibt das frühere Datum und ist damit die vorsichtige Wahl.
Welche Feiertage zählt der Rechner – die am Maßnahmeort oder die bei der Agentur?
Weder Formular noch Fachliche Weisungen regeln das. Der Rechner nimmt die landesweiten Feiertage des Bundeslands, das Sie wählen – sinnvoll ist das Land des Maßnahmeorts. Liegt die zuständige Agentur in einem anderen Land, wählen Sie im Zweifel „Nur bundesweite Feiertage“: Das ergibt nie ein späteres Datum. Feiertage, die nur in einzelnen Gemeinden gelten (z. B. Mariä Himmelfahrt in Bayern), zählt der Rechner nicht.
Wann muss ich Fehltage, Nichtantritt und Abbruch melden?
Fehltage melden Sie jeweils in der ersten Kalenderwoche eines Monats für den Vormonat – nur, wenn Fehltage angefallen sind (§ 318 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB III, V.45.07 FW MAT). Erscheint die Person am ersten Tag nicht oder bricht sie ab, ist die Meldung unverzüglich nötig. Dafür gibt es die „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (09/2022).
Bis wann muss ich eine AVGS-Maßnahme abrechnen?
Die Gesamtabrechnung ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten einzureichen. Sie beginnt mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Maßnahme beendet worden ist (§ 326 Abs. 1 SGB III). Ende am 30.10.2026 → Frist bis 30.04.2027. Wer zu spät abrechnet, muss erhaltene Leistungen erstatten, soweit die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind (§ 326 Abs. 2 SGB III).
Verschiebt sich eine Frist, die auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt?
Für Fristen im Sozialverwaltungsverfahren bestimmt § 26 Abs. 3 SGB X: Fällt das Ende auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Ob das für die Ausschlussfrist nach § 326 SGB III oder die Formularfrist gilt, regeln weder Formular noch Fachliche Weisungen ausdrücklich. Der Rechner verschiebt deshalb nichts nach hinten – planen Sie mit dem angezeigten Datum. Keine Rechtsberatung.
Quellen
- BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (11/2025)
- BA-Formular „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (09/2022)
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025)
- § 318 SGB III – Auskunftspflicht (Fehltage, Formulare)
- § 326 SGB III – Ausschlussfrist für Gesamtabrechnung
- § 26 SGB X – Fristen und Termine
- § 3 BUrlG – Werktage
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblätter und Formulare für Bildungsträger
Geprüft am 06.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Fachliche Weisungen und die Vorgaben Ihrer Agentur für Arbeit.