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Offizielles BA-Formular 11/2025 · geprüft am 07.10.2026

Teilnahmebezogener Bericht online ausfüllen

Am Ende jeder AVGS-Maßnahme nach § 45 SGB III schickt der Träger der Agentur für Arbeit den Teilnahmebezogenen Bericht – innerhalb von fünf Werktagen, nur per Post, mit Stempel und Unterschrift. Hier füllen Sie das Original-Formular der BA kostenlos im Browser aus und laden es als PDF herunter.

A. Teilnehmerin / Teilnehmer

B. Maßnahmeträger

C. Maßnahme

Durchführungsort

D./E. Einschätzung und Beschäftigung

21 · Wurden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt?

Textbausteine
Textbausteine
Textbausteine

25 · Geht/ging die Person ein Beschäftigungsverhältnis ein?

Erklärung

Stempel und Unterschrift ergänzen Sie auf dem Ausdruck.

Was ist der Teilnahmebezogene Bericht?

Der Teilnahmebezogene Bericht ist ein zweiseitiges Formular der Bundesagentur für Arbeit. Der Maßnahmeträger bekommt es mit der Mitteilung über die Bewilligung der Teilnahme als Anlage; die BA stellt es außerdem als ausfüllbares PDF im Download-Bereich für Bildungsträger bereit. Die Vermittlungsfachkraft nutzt den Bericht im Beratungsgespräch nach der Maßnahme: Dieses Gespräch soll innerhalb von vier Wochen nach Maßnahmeende stattfinden und ist bei Teilnahmen ab zwei Monaten Pflicht. Dabei werden das Ergebnis besprochen, der Bericht ausgewertet und die nächsten Schritte festgelegt.

Welche Angaben das Formular verlangt

  1. A. Teilnehmerin/Teilnehmer: Name und Anschrift (Felder 1–6).
  2. B. Maßnahmeträger: Firma und Anschrift (7–11).
  3. C. Maßnahme: Durchführungsort, Maßnahmenummer, Bezeichnung, Inhalt und Teilnahmedauer von–bis (12–20). Die Maßnahmenummer teilt der Operative Service (Team AMDL) dem Träger mit, sobald die Maßnahme in COSACH erfasst ist.
  4. D. Einschätzung (21–24): ob Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt wurden und welche, welche persönlichen Interessen und Stärken die Person auszeichnen und wie die Teilnahme im Hinblick auf die Integrationschancen insgesamt bewertet wird. Bei „Nein“ in Feld 21 geht es mit Feld 23 weiter.
  5. E. Beschäftigungsverhältnis (25–27): ob eine Beschäftigung aufgenommen wurde, mit Beginn und Firma.
  6. F. Erklärung (28–30): Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Maßnahmeträgers.

Frist und Versand

Das Formular selbst nennt die Regel: Versand innerhalb von fünf Werktagen nach Ende der Maßnahmeteilnahme und ausschließlich über den Postweg an die zuständige Agentur für Arbeit. Kommt der Bericht nicht fristgemäß, behandelt die BA das als Qualitätsmangel des Trägers. Der Fristrechner neben dem Formular rechnet vorsichtig: Samstage zählen als Werktage, Feiertage werden nicht berücksichtigt – so liegen Sie nie zu spät.

So formulieren Sie die Felder 22 bis 24

Die drei Freitextfelder lesen Vermittlungsfachkräfte im Folgegespräch. Bewährt hat sich ein sachlicher Stil, der sich auf das stützt, was im Coaching tatsächlich passiert ist. Unsere Empfehlungen:

  • Konkret statt allgemein: „Lebenslauf und drei zielgerichtete Anschreiben erstellt“ sagt mehr als „Bewerbungstraining“.
  • Beobachtbar statt wertend: Verhalten und Ergebnisse beschreiben, keine Persönlichkeitsurteile.
  • Nur Nötiges: Keine Gesundheitsdaten, Diagnosen oder privaten Details – der Bericht soll die Integrationschancen beschreiben, nicht die Lebenslage.
  • Nächste Schritte nennen: In Feld 24 hilft ein Satz, was für eine Integration noch fehlt.

Die Textbausteine im Formular sind neutrale Vorschläge zum Anpassen. Sie ersetzen nicht Ihre eigene Einschätzung.

Gutschein vom Jobcenter und § 16k SGB II

Bericht an das Jobcenter: Hat das Jobcenter den Gutschein ausgegeben (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III), nutzen Sie dasselbe Formular und senden es innerhalb von fünf Werktagen nach Teilnahmeende an die Integrationsfachkraft des Jobcenters (Fachliche Weisungen MAT SGB II, Stand 02.06.2026, 4.1.4 und 3.4.2.2). Neben der Post lassen die Weisungen dort auch verschlüsselte E-Mail zu (3.4.2.2).

Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II: Dafür gibt es ein eigenes BA-Formular (08/2023), das unverzüglich nach Teilnahmeende per Post an das Jobcenter geht. Es lässt sich ebenfalls im Browser ausfüllen: Teilnehmerbezogener Bericht § 16k SGB II.

Datenschutz beim Ausfüllen

Das leere Formular laden wir bei jedem Aufruf im Original von arbeitsagentur.de; befüllt wird es in Ihrem Browser. Namen, Anschriften und Ihre Einschätzung werden nicht an uns übertragen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Weitere Formulare: Fehltage melden · Fristen und Abrechnung: AVGS-Abrechnung.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Teilnahmebezogene Bericht bei der Agentur für Arbeit sein?

Das BA-Formular verlangt den Versand innerhalb von fünf Werktagen nach Ende der Maßnahmeteilnahme. Wird der Bericht nicht fristgemäß vorgelegt, wertet die BA das als Qualitätsmangel (Fachliche Weisungen MAT, V.45.09).

Darf ich den Bericht per E-Mail schicken?

Nein. Laut Hinweis im BA-Formular (Stand 11/2025) ist der Bericht ausschließlich über den Postweg an die zuständige Agentur für Arbeit zu senden – mit Stempel und Unterschrift des Maßnahmeträgers.

Wofür nutzt die Agentur für Arbeit den Bericht?

Für das Beratungsgespräch nach Maßnahmeende: Es soll innerhalb von vier Wochen stattfinden und ist bei Teilnahmen ab zwei Monaten verpflichtend. Dabei wertet die Vermittlungsfachkraft den Bericht aus und leitet Folgeaktivitäten ab (V.45.09).

Heißt es „teilnehmerbezogener“ oder „teilnahmebezogener“ Bericht?

Die Bundesagentur für Arbeit nennt das Formular für AVGS-Maßnahmen nach § 45 SGB III „Teilnahmebezogener Bericht“. Im Sprachgebrauch ist „teilnehmerbezogener Bericht“ verbreitet; für § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung) gibt es ein eigenes Formular, das diesen Namen trägt.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Das Formular wird in Ihrem Browser ausgefüllt. An unseren Server geht nur die Anfrage nach dem leeren BA-Formular, ohne Ihre Eingaben. Trägerdaten können Sie freiwillig in Ihrem Browser speichern.

Quellen

Geprüft am 07.10.2026; Formularstand 11/2025. Keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Fachliche Weisungen und die Vorgaben Ihrer Agentur für Arbeit.