Das Wichtigste in Kürze
- Eigenes Formular: „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ (Stand 08/2023), sechs Seiten, 42 nummerierte Angaben. Der „Teilnahmebezogene Bericht“ für AVGS-Maßnahmen nach § 45 SGB III passt hier nicht.
- Frist: unverzüglich nach Teilnahmeende (Fachliche Weisung § 16k SGB II, 3.6.4). Eine feste Zahl von Werktagen nennt das Formular nicht.
- Versand: nur per Post an das für die Person zuständige Jobcenter – nicht per E-Mail.
- Zweites Formular: Die „Mitteilung eines Trägers zur ganzheitlichen Betreuung“ geht bei vorzeitiger Beendigung oder Widerruf sofort ans Jobcenter, außerdem am Ende mit der Zahl ausgefallener Betreuungseinheiten.
- AVGS vom Jobcenter (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) läuft anders: gleiche Formulare wie bei der Agentur, aber Fehlzeiten innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn und Versand auch per verschlüsselter E-Mail.
Was ist die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II?
§ 16k SGB II erlaubt eine ganzheitliche und bei Bedarf aufsuchende Betreuung, um die Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aufzubauen. Sie kann vom Jobcenter selbst oder von beauftragten Dritten erbracht werden; das Gesetz erlaubt auch Rahmenverträge und Gutscheine und verweist für Teile des Verfahrens auf § 45 SGB III. Junge Menschen kann die Betreuung an eine Ausbildung heranführen und während der Ausbildung begleiten – wenn danach keine Beschäftigung folgt, bis zu zwölf Monate über das Ende der Ausbildung hinaus (Abs. 2). Träger brauchen für solche Maßnahmen eine Zulassung nach dem Fünften Kapitel des SGB III (Abs. 5), im Gutscheinverfahren also Träger- und Maßnahmezulassung nach AZAV im Fachbereich 1, wie bei AVGS (AZAV-Zertifizierung).
Das Instrument gibt es seit 01.07.2023. Die Fachliche Weisung beschreibt es als Arbeit an besonderen, individuellen Problemlagen in allen Lebensbereichen, die der Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit im Weg stehen – nicht nur an arbeitsmarktnahen Themen. Die Teilnahme ist freiwillig: Das Jobcenter bietet sie ohne Hinweis auf Rechtsfolgen an, und die Person kann jederzeit abbrechen, ohne dass ihr Nachteile entstehen (§ 16k Abs. 4 SGB II, FW 2.3). Das Jobcenter wählt zwischen drei Wegen: eigenes Personal, Vergabe an einen Träger oder ein 16k-Gutschein für eine zugelassene Maßnahme. Dieses Werkzeug betrifft den Gutscheinweg; bei Vergabemaßnahmen gelten die Vorgaben der Vergabeunterlagen.
Für Träger im Gutscheinverfahren gelten feste Rahmenbedingungen: ausschließlich Einzelbetreuung und grundsätzlich in Präsenz; eine Betreuungseinheit dauert 45 Minuten. Der Bundesdurchschnittskostensatz 2026 für § 16k SGB II steht in derselben Zeile wie Einzelmaßnahmen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III: 61,51 € je Maßnahmestunde (B-DKS 2026). Seit 01.07.2026 heißt die Geldleistung des SGB II Grundsicherungsgeld (§ 19 SGB II); den hier beschriebenen Wortlaut von § 16k haben wir am 06.10.2026 auf gesetze-im-internet.de geprüft.
Das Formular: Aufbau und Unterschiede zum AVGS-Bericht
Das Formular heißt vollständig „Teilnehmerbezogener Bericht zur Vorlage bei der Integrationsfachkraft ganzheitliche Betreuung nach § 16k Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“. Die BA stellt es als ausfüllbares PDF im Download-Bereich für Bildungsträger bereit, Abschnitt „Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II“. Es gliedert sich so:
| Abschnitt | Felder | Inhalt |
|---|---|---|
| Empfänger | 1 | Name und Anschrift des Jobcenters, im Adressfeld für den Fensterumschlag. |
| A. Angaben zum Kunden | 2–9 | Gutscheinnummer (Kundennummer und laufende Nummer), Name und Anschrift der Person. |
| B. Angaben zum Träger | 10–19 | Firmenname und Anschrift des Trägers sowie Durchführungsort mit Anschrift. |
| C. Angaben zur Maßnahme | 20–21 | Maßnahmenummer und Maßnahmebezeichnung. |
| D. Dauer und Umsetzung | 22–26 | Zeitraum der Betreuung, vorzeitige Beendigung mit Begründung, Termintreue (stets eingehalten, rechtzeitig oder nicht rechtzeitig abgesagt, jeweils mit Anzahl) und ein etwaiger Widerruf der freiwilligen Teilnahme mit Datum. |
| E. Einschätzungen | 27–39 | Ergebnis der Vereinbarungen, Zusammenarbeit mit regionalen Akteurinnen und Akteuren, Beurteilung von Qualifikation, Rahmenbedingungen, Motivation und Leistungsfähigkeit, Fortschritte und Fazit zum Aufbau der Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit, Kompetenzen und Stärken, Integrationschancen sowie eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsaufnahme mit Beginn und Firma. |
| F. Unterschrift und Firmenstempel | 40–42 | Ort, Datum, Unterschrift und Firmenstempel des Trägers. |
Gegenüber dem Teilnahmebezogenen Bericht für AVGS-Maßnahmen (11/2025, zwei Seiten) fällt auf:
- Empfänger ist die Integrationsfachkraft des Jobcenters, nicht die Vermittlungsfachkraft der Agentur; das Formular hat ein Adressfeld für das Jobcenter.
- Gutscheinnummer in zwei Teilen (Kundennummer und laufende Nummer); ein Feld für den Maßnahmeinhalt gibt es nicht.
- Umsetzung statt nur Ergebnis: vorzeitige Beendigung, Termintreue mit Anzahl abgesagter Termine und Widerruf der freiwilligen Teilnahme.
- Zehn Freitextfelder statt drei. Die Felder 29 bis 32 heißen Qualifikation, Rahmenbedingungen, Motivation und Leistungsfähigkeit – das sind die vier Schlüsselgruppen, auf die sich auch das Jobcenter in seiner eigenen Dokumentation beschränkt (FW 3.6.1).
- Beschäftigung oder Ausbildung: Feld 37 fragt beides ab, weil die Betreuung auch auf eine Ausbildung zielen kann.
- Keine Fristangabe im Hinweis – nur der Postweg und der Rat, weitere Unterlagen beizufügen, wenn der Platz nicht reicht.
Jobcenter oder Agentur für Arbeit: die Unterschiede
Etwa zwei Drittel der ausgegebenen und der eingelösten Gutscheine für Maßnahmen nach § 45 SGB III entfielen in den Jahren 2015 bis 2024 auf das SGB II, also auf die Jobcenter. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung dauern im SGB II im Schnitt fast drei Monate, im SGB III weniger als einen Monat; die Ausgaben je Förderung lagen 2024 bei 2.357 € gegenüber 961 € (Antwort der Bundesregierung, Bundestags-Drucksache 21/2734). Für Träger heißt das: Dieselbe Coaching-Maßnahme folgt je nach Auftraggeber unterschiedlichen Fristen und Meldewegen. Die Tabelle stellt die Regeln aus den drei Weisungen nebeneinander; FW steht für die jeweilige Fachliche Weisung der BA.
| Thema | Agentur für Arbeit: AVGS (§ 45 SGB III) | Jobcenter: AVGS (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) | Jobcenter: ganzheitliche Betreuung (§ 16k SGB II, Gutschein) |
|---|---|---|---|
| Maßgebliche Weisung | FW MAT SGB III, Stand 01.12.2025 | FW MAT SGB II, Stand 02.06.2026 | FW § 16k SGB II, Stand 25.05.2023 |
| Bericht zum Ende | „Teilnahmebezogener Bericht“ (11/2025), an die Vermittlungsfachkraft | Dasselbe ausfüllbare BA-Formular aus dem Download-Bereich „Aktivierung und berufliche Eingliederung“ (FW 4.1.4), an die Integrationsfachkraft | „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ (08/2023), an die Integrationsfachkraft |
| Frist für den Bericht | 5 Werktage nach Teilnahmeende (Formular, V.45.09) | 5 Werktage nach Teilnahmeende (FW 3.4.2.2, § 61 Abs. 2 SGB II) | unverzüglich nach Teilnahmeende (FW 3.6.4, § 61 Abs. 2 SGB II) |
| Versandweg | nur per Post (Hinweis im Formular) | datenschutzkonform per Post, verschlüsselter E-Mail oder Einschaltung Dritter (FW 3.4.2.2) | per Post (Hinweis im Formular, FW 3.6.5) |
| Fehltage | monatlich in der ersten Kalenderwoche für den Vormonat, nur wenn Fehltage anfielen (§ 318 SGB III, V.45.07) | Fehlzeiten und Unterbrechungen innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn (FW 3.4.2.1) | Zahl der ausgefallenen Betreuungseinheiten über die gesamte Dauer, mit der „Mitteilung eines Trägers“ am Ende (Formular 08/2023) |
| Sofort melden | Nichtantritt und Abbruch (V.45.07) | Nichtantritt, Fehlzeiten von mehr als drei Tagen am Stück, gefährdeter Abschluss, vorzeitige Beendigung, Arbeitsaufnahme (§ 61 Abs. 1 SGB II, FW 3.4.2.1) | vorzeitige Beendigung und Widerruf der freiwilligen Teilnahme, mit der „Mitteilung eines Trägers“ (Formular 08/2023) |
| Maßnahmenummer vergibt | Operativer Service, Team AMDL | Operativer Service, Team AMDL der Agentur, in deren Bezirk die Maßnahme stattfindet (FW 4.1.1.1) | das Jobcenter, bei dem der erste 16k-Gutschein für die Maßnahme eingelöst wird (FW 2.5.3, Kurzfragebogen) |
| Abrechnung bei | Operativer Service, Team AMDL (V.45.13) | Jobcenter (FW 4.1.1.1) | Jobcenter; Teilzahlungen auf Antrag möglich (FW 2.6.2) |
| Frist für die Abrechnung | 6 Monate nach Ende des Monats, in dem die Maßnahme endete (§ 326 SGB III) | Die FW nennen die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB (FW 3.4.3.3); ob § 326 SGB III über § 16 Abs. 2 SGB II daneben gilt, regeln sie nicht ausdrücklich – vorsichtshalber binnen 6 Monaten abrechnen | in der FW § 16k nicht geregelt – mit dem Jobcenter klären und zeitnah abrechnen |
| Fehlzeiten mindern die Vergütung? | nein (V.45.13) | nein (FW 3.4.3.3) | nein, soweit der Träger sie nicht zu vertreten hat (FW 2.6.2) |
Die Fachlichen Weisungen der BA richten sich an die gemeinsamen Einrichtungen, also Jobcenter von Agentur und Kommune. Arbeitet Ihr Teilnehmer mit einem kommunalen Jobcenter, fragen Sie dort nach, welche Vordrucke und Meldewege es erwartet.
Fristen und Meldungen beim Jobcenter
Ganzheitliche Betreuung (§ 16k): Der Bericht geht unverzüglich nach Teilnahmeende per Post an das Jobcenter. Die Mitteilung eines Trägers (08/2023) ist unverzüglich zu schicken, wenn die Betreuung vorzeitig endet oder die Person ihre freiwillige Teilnahme widerruft, und noch einmal am Ende der Maßnahme – dann mit der Zahl der Betreuungseinheiten, die über die gesamte Dauer ausgefallen sind, und der Zahl, die Sie nicht zu vertreten haben. Diese Angaben dienen auch der Abrechnung: Fehlzeiten mindern die Vergütung nur dann nicht, wenn der Träger sie nicht zu vertreten hat (FW 2.6.2). Unabhängig vom Formular verpflichtet § 61 Abs. 2 SGB II Maßnahmeträger, dem zuständigen Jobcenter Fehltage und ihre Gründe kalendermonatlich mitzuteilen – klären Sie mit Ihrem Jobcenter, ob es dafür bei § 16k eine eigene Meldung erwartet.
AVGS-Maßnahmen des Jobcenters: Fehlzeiten und Unterbrechungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn mitzuteilen, also meist früher als bei der Agentur (erste Kalenderwoche). Vorsichtig gerechnet – der Monatserste zählt mit, Samstage zählen, Feiertage nicht – endet die Frist für Fehlzeiten im September 2026 am Di., 06.10.2026. Sofort zu melden sind Nichtantritt, Fehlzeiten von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen, ein gefährdeter Abschluss, die vorzeitige Beendigung und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (§ 61 Abs. 1 SGB II, FW 3.4.2.1). Den Teilnahmebezogenen Bericht erwartet das Jobcenter innerhalb von 5 Werktagen nach Teilnahmeende. Die Formulare füllen Sie mit den Werkzeugen für die Agentur aus:Teilnahmebezogener Bericht und Fehltage-Mitteilung. Alle Daten einer Teilnahme rechnet der AVGS-Fristenrechner aus (Regeln der Agentur für Arbeit).
So formulieren Sie die Felder 27 bis 36
Die Integrationsfachkraft nutzt den Bericht für die weitere Strategie; die Fachliche Weisung sieht vor Ende der Maßnahme ein Übergabegespräch zwischen Coach, Person und Hauptbetreuung vor (FW 3.6.4). Bewährt hat sich:
- Ergebnisse statt Lebenslage: Beschreiben Sie, was sich verändert hat und was vereinbart ist – nicht, welche Probleme die Person hat.
- Kernbereich schützen: Angaben zu Gesundheit, Sucht, Schulden oder Familienkonflikten darf der Träger nur mit einer Schweigepflichtentbindung der Person an das Jobcenter geben (FW 3.6.4). Ohne sie: allgemein bleiben („Kontakt zu einer Fachberatungsstelle hergestellt“).
- Beobachtbar formulieren: Termintreue, erledigte Aufgaben, eigenständige Schritte – keine Persönlichkeitsurteile.
- Platz beachten: Jedes große Feld fasst rund 17 Zeilen. Das Werkzeug zeigt die geschätzte Zeilenzahl; was nicht passt, legen Sie als Anlage bei, wie es das Formular vorsieht.
Formulierungsbeispiele für den Bericht
Neutrale Textbausteine zum Anpassen – im Werkzeug oben fügen Sie sie per Klick ein. Sie ersetzen nicht Ihre eigene Einschätzung.
27 · Ergebnis der Vereinbarungen über das gemeinsame Vorgehen am Ende der ganzheitlichen Betreuung
- Zum Abschluss wurden gemeinsam folgende nächste Schritte vereinbart: …
- Vereinbart wurde, die aufgebaute Tagesstruktur beizubehalten und die begonnenen Kontakte zu Beratungsangeboten eigenständig fortzuführen.
- Die Teilnehmerin/der Teilnehmer möchte im Anschluss eine weitere Unterstützung mit der Integrationsfachkraft besprechen (z. B. Orientierung oder Qualifizierung).
28 · Zusammenarbeit und Einbindung weiterer regionaler Akteurinnen/Akteure: Welche Aktivitäten wurden ergriffen? Welche Strategien wurden vereinbart?
- Mit Einverständnis der Teilnehmerin/des Teilnehmers wurde der Kontakt zu einer passenden Fachberatungsstelle hergestellt und der Ersttermin begleitet.
- Behördentermine wurden gemeinsam vorbereitet; Anträge wurden mit Unterstützung vollständig gestellt.
- Vereinbart wurde, bestehende Angebote vor Ort künftig eigenständig zu nutzen.
29 · Qualifikation
- Schulabschluss und bisherige berufliche Stationen wurden gemeinsam aufgearbeitet; Nachweise liegen geordnet vor.
- Praktische Erfahrungen im Bereich … sind vorhanden; formale Nachweise fehlen teilweise.
- Grundlegende digitale Kenntnisse (E-Mail, Online-Formulare, Terminportale) wurden gefestigt.
30 · Rahmenbedingungen
- Die Rahmenbedingungen für eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme haben sich verbessert (z. B. Mobilität, Tagesstruktur, Erreichbarkeit).
- Die Erreichbarkeit für Termine ist inzwischen verlässlich sichergestellt.
- Eine Arbeitsaufnahme im Umfang von … Stunden wöchentlich erscheint aus Sicht der Rahmenbedingungen realistisch.
31 · Motivation
- Die vereinbarten Termine wurden überwiegend wahrgenommen; Aufgaben zwischen den Terminen wurden eigenständig erledigt.
- Die Bereitschaft, eigene Schritte zu gehen, ist im Verlauf deutlich gewachsen.
- Eine Motivation für eine Tätigkeit bzw. Ausbildung im Bereich … ist erkennbar.
32 · Leistungsfähigkeit
- Die Belastbarkeit hat sich im Verlauf erhöht; auch längere Termine wurden zuverlässig wahrgenommen.
- Eine Tätigkeit in Teilzeit erscheint derzeit realistisch; eine schrittweise Ausweitung wird empfohlen.
- Arbeitsaufträge werden strukturiert und selbstständig umgesetzt.
33 · Fortschritte beim Aufbau der Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit
- Im Verlauf wurden folgende Fortschritte erreicht: …
- Eine verlässliche Tagesstruktur wurde aufgebaut und beibehalten.
- Behördenangelegenheiten werden inzwischen weitgehend selbstständig erledigt.
34 · Fazit zum Aufbau der Beschäftigungs- oder Ausbildungsfähigkeit
- Die Beschäftigungsfähigkeit konnte deutlich aufgebaut werden; eine Integration in Arbeit erscheint mittelfristig realistisch.
- Die Beschäftigungsfähigkeit wurde in Teilen aufgebaut; zur Stabilisierung erscheint eine weitere Unterstützung sinnvoll.
- Die Ausbildungsfähigkeit wurde gestärkt; der Übergang in eine Ausbildung sollte begleitet werden.
35 · Welche persönlichen Kompetenzen, Interessen und Stärken zeichnen die Teilnehmerin/den Teilnehmer insbesondere aus?
- Zuverlässigkeit und Ausdauer bei der Umsetzung vereinbarter Schritte.
- Hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität bei der Terminplanung.
- Offenes, freundliches Auftreten und gute Teamfähigkeit.
- Praktisches Geschick und Interesse an handwerklichen Tätigkeiten.
- Ein unterstützendes persönliches Netzwerk ist vorhanden.
36 · Wie wird die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung im Hinblick auf die individuellen Integrationschancen insgesamt bewertet?
- Die Teilnahme hat die individuellen Integrationschancen verbessert; als nächster Schritt wird … empfohlen.
- Die Integrationschancen werden derzeit als eingeschränkt, aber entwicklungsfähig bewertet; eine weitere Begleitung erscheint sinnvoll.
- Die Integrationschancen werden als gut eingeschätzt; eine zeitnahe Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung erscheint realistisch.
Ablauf im Gutscheinverfahren
- Den 16k-Gutschein im Original vor Beginn der Teilnahme bei dem Jobcenter einreichen, das ihn ausgegeben hat (FW 2.5.3).
- Beim ersten Gutschein für die Maßnahme: Kurzfragebogen mit Träger- und Maßnahmezertifikat und der Inhaltsbeschreibung beilegen. Dieses Jobcenter erfasst die Maßnahme in COSACH und teilt die Maßnahmenummer mit; danach können alle Jobcenter Gutscheine dafür einlösen.
- Die Teilnahme beginnt mit dem Erstgespräch zwischen Coach und Person (FW 3.1). Eine Betreuungseinheit dauert 45 Minuten ohne Pausen (Kurzfragebogen); die Stunden verteilt der Träger bedarfsgerecht innerhalb des Stundenkontingents auf dem Gutschein (FW 2.4.3).
- Grundsätzlich als Einzelbetreuung in Präsenz arbeiten. Nur bei kurzfristigen, dringlichen und unaufschiebbaren Anliegen ist mündliche digitale Betreuung (Video, Telefon) möglich; den Grund dokumentieren. Chat und E-Mail sind keine abrechenbare Betreuungseinheit (Umsetzungshinweis 1/2023).
- Bei vorzeitiger Beendigung oder Widerruf der freiwilligen Teilnahme unverzüglich die „Mitteilung eines Trägers“ an das Jobcenter senden.
- Zum Ende: „Mitteilung eines Trägers“ mit der Zahl ausgefallener Betreuungseinheiten (auch zur Abrechnung) und den teilnehmerbezogenen Bericht per Post an das Jobcenter.
- Die Nachweise gegenüber dem Jobcenter, auch die teilnehmerbezogenen Unterlagen, zwei Jahre aufbewahren (Hinweis im Kurzfragebogen).
Wer die Termine je Sitzung mit Unterschrift festhält (Anwesenheitsliste), kann die ausgefallenen Betreuungseinheiten und die abgesagten Termine für Feld 25 ohne Nacharbeit zählen.
Datenschutz beim Ausfüllen
Das leere Formular laden wir bei jedem Aufruf im Original von arbeitsagentur.de; befüllt wird es in Ihrem Browser. Namen, Anschriften und Ihre Einschätzungen werden nicht an uns übertragen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung. Keine Rechtsberatung: Maßgeblich sind Gesetz, Weisungen und die Vorgaben Ihres Jobcenters.
Termine belegen statt nachtragen
AVGS-Dokumentation mit digitaler Unterschrift je Sitzung – 9 € je Teilnehmer, der erste kostenlos.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Welches Formular gilt für den teilnehmerbezogenen Bericht nach § 16k SGB II?
Das BA-Formular „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ zur ganzheitlichen Betreuung, Stand 08/2023. Es hat sechs Seiten und 42 nummerierte Angaben und steht als ausfüllbares PDF im Download-Bereich der Bundesagentur für Arbeit für Bildungsträger (Abschnitt „Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II“). Für AVGS-Maßnahmen nach § 45 SGB III gilt dagegen der „Teilnahmebezogene Bericht“ (11/2025).
Bis wann muss der Bericht beim Jobcenter sein?
Nach der Fachlichen Weisung zu § 16k SGB II (3.6.4) erstellt der Träger den Bericht unverzüglich nach Teilnahmeende und übermittelt ihn an das Jobcenter (§ 61 Abs. 2 SGB II). Eine feste Zahl von Werktagen nennt das § 16k-Formular nicht. Für AVGS-Maßnahmen des Jobcenters nach § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III gelten dagegen 5 Werktage nach Teilnahmeende (FW MAT SGB II, 3.4.2.2).
Darf ich den § 16k-Bericht per E-Mail schicken?
Nein. Das Formular verlangt den Versand ausschließlich datenschutzkonform über den Postweg an das zuständige Jobcenter, und die Fachliche Weisung (3.6.5) sieht ebenfalls den Postweg vor. Anders bei AVGS-Maßnahmen des Jobcenters: Dort lassen die Weisungen Post, verschlüsselte E-Mail oder die Einschaltung Dritter zu (FW MAT SGB II, 3.4.2.2).
Wie melde ich Fehlzeiten bei einer Maßnahme des Jobcenters?
Bei AVGS-Maßnahmen des Jobcenters innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn; Nichtantritt, Fehlzeiten von mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen und eine vorzeitige Beendigung unverzüglich (FW MAT SGB II, 3.4.2.1; § 61 SGB II). Bei der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k gibt es die „Mitteilung eines Trägers“: unverzüglich bei vorzeitiger Beendigung oder Widerruf, außerdem am Ende der Maßnahme mit der Zahl der ausgefallenen Betreuungseinheiten.
Was gehört nicht in den Bericht?
Einzelheiten aus dem Kernbereich privater Lebensführung, etwa zu Gesundheit, Sucht, Schulden oder familiären Konflikten. Gibt der Träger solche Erkenntnisse an das Jobcenter weiter, braucht er dafür eine Schweigepflichtentbindung der Person (FW § 16k SGB II, 3.6.4). Beschreiben Sie Entwicklungen und Ergebnisse, nicht die Lebenslage.
Ist die Teilnahme an der ganzheitlichen Betreuung freiwillig?
Ja. Die Teilnahme wird ohne Hinweis auf Rechtsfolgen angeboten; die Person kann jederzeit abbrechen, ohne dass ihr Nachteile entstehen (FW § 16k SGB II, 2.3). § 16k Abs. 4 SGB II schließt die Pflichtverletzung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB II aus. Ein Widerruf gehört in Feld 26 des Berichts und in die „Mitteilung eines Trägers“.
Quellen
- BA-Formular „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ zur ganzheitlichen Betreuung (08/2023)
- BA-Formular „§ 16k – Mitteilung eines Trägers zur ganzheitlichen Betreuung“ (08/2023)
- § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung
- BA: Fachliche Weisung zu § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung (Stand 25.05.2023)
- BA: Fachliche Weisungen MAT nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Stand 02.06.2026)
- § 61 SGB II – Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung
- § 19 SGB II – Grundsicherungsgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
- BA: Kurzfragebogen zu einer zugelassenen Maßnahme zur Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II (07/2023)
- BA: Umsetzungshinweis 1/2023 – Maßnahmen zur ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II (gültig ab 01.07.2023)
- BA: Weisung 202305011 vom 26.05.2023 – Neues Regelinstrument § 16k SGB II
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025)
- BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (11/2025)
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblätter und Formulare für Bildungsträger
- Bundesagentur für Arbeit: B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2026 (Stand 01.07.2026)
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zu Gutscheinen nach § 45 SGB III, Drucksache 21/2734 (11.11.2025)
Geprüft am 06.10.2026; Formularstand 08/2023. Keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Fachliche Weisungen und die Vorgaben Ihrer Agentur für Arbeit.