Geprüft am 11.10.2026 · Fachliche Weisungen MAT, Prüfdienst AMDL 1/2026, SGB III, SGB II, AZAV
AVGS-Checkliste für Träger: vom Start bis zur Prüfung
Eine AVGS-Teilnahme hat feste Pflichten vor dem Start, während der Sitzungen und zum Ende: Gutschein und Zulassung abgleichen, jede Sitzung bestätigen lassen, Fehltage monatlich melden, den Bericht innerhalb von 5 Werktagen senden und binnen 6 Monaten abrechnen. Hier stehen sie als 6 Checklisten mit 71 Punkten zum Abhaken und Drucken – jeder Punkt mit Fundstelle.
Ihre Häkchen speichert nur dieser Browser; an unseren Server geht nichts. Keine Rechtsberatung – maßgeblich sind Gesetz, Fachliche Weisungen und Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter.
Stand: geprüft am 11.10.2026 · https://azav-doku.de/checkliste-avgs · Keine Rechtsberatung
Was muss ich vor Beginn einer AVGS-Teilnahme prüfen?
Vor dem ersten Termin prüfen Sie, ob Gutschein und Maßnahmezulassung zusammenpassen, und beginnen erst, wenn der AVGS im Original bei der Agentur für Arbeit liegt und die Teilnahme bewilligt ist (FW MAT V.45.03).
Ausführlich: Pflichten je Teilnehmer
Was muss ich während einer AVGS-Maßnahme dokumentieren und melden?
Während der Teilnahme halten Sie jede Sitzung mit Bestätigung der teilnehmenden Person fest und melden Fehltage monatlich – bei der Agentur in der ersten Kalenderwoche für den Vormonat, beim Jobcenter innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn.
Ausführlich: Fehltage melden
Was ist am Ende einer AVGS-Teilnahme zu tun?
Nach dem letzten Termin senden Sie den Teilnahmebezogenen Bericht innerhalb von 5 Werktagen und rechnen spätestens 6 Monate nach Ablauf des Monats ab, in dem die Maßnahme endete (§ 326 Abs. 1 SGB III).
Ausführlich: AVGS-Abrechnung
Wie bereite ich mich auf eine Prüfung durch den Prüfdienst AMDL vor?
Der Prüfdienst AMDL sieht anhand einer Stichprobe von Teilnehmenden Ihre Unterlagen oder elektronisch gespeicherten Daten ein, spricht mit den eingesetzten Kräften und bewertet fünf Bereiche: Information, Maßnahmedurchführung, Personal, Räumlichkeiten und Qualitätssicherung (Infoblatt 1/2026).
Ausführlich: Ratgeber Prüfung
Welche Unterlagen brauche ich für die AZAV-Zertifizierung?
Für die Trägerzulassung belegen Sie Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Eingliederungsarbeit, Personal, Qualitätsmanagement und Teilnehmerverträge (§ 178 SGB III, § 2 AZAV); für jede Maßnahme reichen Sie Konzept und Kalkulation ein (§ 179 SGB III, § 3 AZAV).
Ausführlich: Ablauf der AZAV-Zertifizierung
Was gilt zusätzlich beim AVGS-Gründercoaching?
Beim Gründercoaching nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III kommen die Zuordnung der Zulassung zu Nr. 4, der B-DKS für Nr. 4, die Tragfähigkeitsunterlagen und der Umgang mit einer Gründung während der Maßnahme hinzu.
Ausführlich: Ratgeber AVGS-Gründercoaching
Die Checkliste je Teilnehmer, ohne Abhaken von Hand
AZAV-Doku unterstützt die laufenden Punkte: Sitzungen erfassen, Bestätigung am Handy der Teilnehmenden, Stunden und Fristen je Teilnahme im Blick, Fehltage-Mitteilung und Teilnahmebezogener Bericht aus Ihren Daten. 9 € je Teilnehmer, der erste ist kostenlos – ohne Abo.
Häufige Fragen
Gibt es eine offizielle Checkliste der Bundesagentur für Arbeit für AVGS-Maßnahmen?
Nein, eine Checkliste für Träger veröffentlicht die BA nicht. Sie veröffentlicht die Fachlichen Weisungen MAT (Stand 01.12.2025), die BA-Formulare und die Schwerpunkte des Prüfdienstes AMDL (Infoblatt 1/2026). Die Checklisten auf dieser Seite fassen diese Vorgaben zusammen; jeder Punkt nennt seine Fundstelle.
Welche Fristen gelten bei einer AVGS-Maßnahme?
Bei Gutscheinen der Agentur: Fehltage in der ersten Kalenderwoche des Folgemonats (§ 318 Abs. 2 SGB III, V.45.07), Nichtantritt und Abbruch unverzüglich, Teilnahmebezogener Bericht innerhalb von 5 Werktagen nach Ende per Post (Formular 11/2025), Gesamtabrechnung binnen 6 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Maßnahme endete (§ 326 Abs. 1 SGB III). Beim Jobcenter: Fehlzeiten innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn, Bericht ebenfalls binnen 5 Werktagen (FW MAT SGB II 3.4.2).
Wie lange muss ich Unterlagen einer AVGS-Maßnahme aufbewahren?
Eine eigene Aufbewahrungsfrist für Anwesenheitslisten oder Teilnehmerakten nennen weder § 45 SGB III noch die Fachlichen Weisungen MAT. Steuerlich gilt § 147 AO: Buchungsbelege wie Rechnungen 8 Jahre, sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen 6 Jahre, jeweils ab Ende des Kalenderjahres. Für die ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II verlangt der Kurzfragebogen 2 Jahre. Was darüber hinaus gilt, klären Sie mit Steuerberatung und fachkundiger Stelle.
Was prüft der Prüfdienst AMDL bei AVGS-Maßnahmen?
Fünf Wertungsbereiche: Information der Teilnehmenden vor Beginn, Maßnahmedurchführung (u. a. Eignungsfeststellung, Verträge, Einzel- oder Gruppenform, Stundenumfang, Erfassung der Teilnehmerpräsenz, Berichtspflichten), Personal, Räumlichkeiten und Qualitätssicherung. Er sieht Unterlagen oder elektronisch gespeicherte Daten ein, führt Interviews und prüft auch remote (Infoblatt 1/2026).
Gelten die Checklisten auch für Gutscheine vom Jobcenter?
Weitgehend ja: Jobcenter erbringen AVGS-Maßnahmen über § 16 Abs. 1 SGB II nach den Regeln des § 45 SGB III. Abweichungen sind in den Listen eigens markiert – Fehlzeiten innerhalb von 5 Werktagen nach Monatsbeginn, weitere Pflichtmeldungen nach § 61 SGB II, andere Versandwege für den Bericht und die Abrechnung beim Jobcenter (FW MAT SGB II, Stand 02.06.2026).
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Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen MAT – Maßnahmen bei einem Träger nach § 45 SGB III (Stand 01.12.2025)
- BA: Fachliche Weisungen MAT nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB III (Stand 02.06.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Prüfdienst AMDL – Schwerpunkte der Prüfung 2026 von AVGS (Infoblatt 1/2026)
- BA: Umsetzungshinweis 1/2026 – Dauer einer Maßnahme-/Unterrichtsstunde (gültig ab 15.01.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III (Stand 17.06.2026)
- BA-Formular „Teilnahmebezogener Bericht zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (11/2025)
- BA-Formular „Mitteilung zur Vorlage bei der Vermittlungsfachkraft“ (09/2022)
- BA-Formular „§ 16k – teilnehmerbezogener Bericht“ zur ganzheitlichen Betreuung (08/2023)
- BA: Fachliche Weisung zu § 16k SGB II – Ganzheitliche Betreuung (Stand 25.05.2023)
- BA: Kurzfragebogen zu einer zugelassenen Maßnahme zur Ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II (07/2023)
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- § 83 SGB III – Zahlung unmittelbar an den Träger
- § 177 SGB III – Fachkundige Stelle
- § 178 SGB III – Trägerzulassung
- § 179 SGB III – Maßnahmezulassung
- § 181 SGB III – Zulassungsverfahren
- § 183 SGB III – Qualitätsprüfung
- § 318 SGB III – Auskunftspflicht (Fehltage, Formulare)
- § 326 SGB III – Ausschlussfrist für Gesamtabrechnung
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung
- § 61 SGB II – Auskunftspflichten bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit
- § 2 AZAV – Trägerzulassung
- § 3 AZAV – Maßnahmezulassung
- § 5 AZAV – Zulassungsverfahren
- DAkkS: Datenbank der akkreditierten Stellen
- Bundesagentur für Arbeit: B-DKS für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung 2026 (Stand 01.07.2026)
- § 78 SGB X – Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), u. a. Art. 28 (Auftragsverarbeiter) und Art. 32 (Sicherheit der Verarbeitung)
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss, §§ 93, 94 SGB III (Stand 13.09.2023)
- BA-Vordruck „Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III“ (BA GZ 04 – 01/2025)
- Bundesagentur für Arbeit: Hinweise und Hilfen zur Existenzgründung (April 2023)
- acadCERT GmbH (fachkundige Stelle): Einsatz von Software/Tools für digitale Unterschriften, 16.06.2021 – gibt eine Stellungnahme der BA wörtlich wieder
Geprüft am 11.10.2026. Keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Gesetz, Fachliche Weisungen und die Vorgaben Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihres Jobcenters.